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ALLRIS - Auszug

09.05.2019 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 "Baustof...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage.

 

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Der Ausschuss gibt mehrheitlich bei 0 Gegenstimmen und 1 Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Baustoffrecycling Scheuen“ der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

  • Der Anregung des Landkreises Celle mit Schreiben vom 09.08.2018 wird, soweit sie sich auf die unkorrekte Bezeichnung des Flurstücks der Maßnahmen E1 bezieht, entsprochen. Bezüglich der Nähe der SO 2 - Fläche zum Wald hin, wird die Begründung ergänzt und ansonsten werden die weiteren Hinweise ohne eine Änderung des Planes zur Kenntnis genommen.

 

  • Die Hinweise der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden mit Schreiben vom 08.10.2015 und 15.08.2018 werden zur Kenntnis genommen, eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

  • Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 20.07.2018 wird, soweit es den Abstand zu Waldrändern betrifft, entsprochen und die Begründung ergänzt.  Ansonsten werden die weiteren Hinweise ohne eine Änderung des Planes zur Kenntnis genommen.

 

  • Der Hinweis der Celle-Uelzen Netz GmbH mit Schreiben vom 01.08.2018 wird zur Kenntnis genommen, er ist bei nachfolgenden Planungen zur beachten. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

  • Der Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 30.07.2018 wird entsprochen und der bereits im Plan enthaltene Hinweis ergänzt.

 

  • Der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 15.08.2018 wird teilweise entsprochen und der Übersichtsplan und die Kartendarstellungen im Umweltbericht ergänzt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

  • Dem Hinweis der Unteren Wasserbehörde mit Schreiben vom 15.08.2018 wird, soweit er sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht, entsprochen und der Durchführungsvertrag wurde bereits ergänzt. Ansonsten werden die weiteren Hinweise ohne eine Änderung des Planes zur Kenntnis genommen.

 

  • Der Hinweis der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 01.08.2018 wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 „Baustoffrecycling Scheuen“ der Stadt Celle wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.