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ALLRIS - Auszug

22.08.2019 - 3 Neufassung der städtischen Sportförderungsricht...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende Herr Ehlers weist einleitend darauf hin, dass im Interesse der zahlreichen anwesenden Vereinsvertreter die Sitzung zu gegebener Zeit unterbrochen werden würde. Damit solle den Vereinen im Rahmen einer Einwohnerfragestunde ermöglicht werden, aushrlich Fragen zu den neuen Richtlinien zu stellen.

 

Zur Einführung in den Themenkomplex stellt Herr Ehlers chronologisch dar, wie der heute zur Beratung anstehende Entwurf der Neufassung der Sportförderrichtlinien entstanden ist:

 

Im Jahr 2016 ist der Sportentwicklungsplan der Stadt Celle vom Rat beschlossen worden. Zentraler Baustein der Empfehlungen dieses Planes sei die „Neuformulierung der Sportförderrichtlinien“ unter folgenden Prämissen:

  • Schaffung von mehr Gerechtigkeit und Transparenz
  • Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen
  • Arbeit der Vereine in den Mittelpunkt stellen
  • Mehr Jugendförderung
  • Weniger Infrastrukturförderung/weniger Gießkannenprinzip
  • Weitestgehende Anpassung an die Richtlinien des Landkreises

 

Die Neuordnung der Sportförderrichtlinien sieht der Ausschussvorsitzende als das Herzstück der Sportförderung. Es sei ein komplexes und sensibles Thema.

Vor diesem Hintergrund hätte man sich entschieden, durch Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe die Neuordnung aus der Parteipolitik möglichst herauszuhalten. Die Gruppe sollte sachorientiert, weniger parteipolitisch und „ohne Vereinsbrille“ arbeiten.

 

Als Maxime der Neuordnung galt, Mittel zur Sportförderung umzuverteilen und dabei auch sicherzustellen, dass kein Verein in seiner Existenz gefährdet werden würde.

Durch die Teilnahme der Geschäftsstellenleiterin des KSB, Frau Koch, sollte zudem die Wahrung der Vereinsinteressen sichergestellt werden.

 

In 7 Sitzungen seit November 2018 hat die Arbeitsgruppe einen Entwurf nach dem GrundsatzSorgfalt vor Schnelligkeit“ erarbeitet.

Das Ergebnis wurde anschließend in den Fraktionen rückgekoppelt und schlussendlich in der Arbeitsgruppe einstimmig beschlossen.

 

Inhaltlich basiere die neue Förderung demnach künftig im Wesentlichen auf folgenden 3 Säulen, welche die Arbeit der Vereine anstatt die Infrastruktur fördern würden:

 

  1. Erhöhung der Jugendbeihilfe pro Jugendlichem von 2,55 € auf mindestens 8,50 €
  2. Zahlung eines Sockelbetrages
  3. Einführung einer Projektförderung

 

Die Nutzung der Sportstätten bliebe auch künftig kostenfrei. Das bisherige Förderwirwarr würde durch die neuen Richtlinien aufgehoben werden.

Nach 2 Jahren sähe die neue Richtlinie zudem eine Evaluation vor.

 

Nach dieser Einführung erhalten die Ausschussmitglieder die Gelegenheit zu Wortmeldungen.

 

Ratsfrau Fündeling bittet nach Rücksprache in ihrer Fraktion um eine Ergänzung zu Punkt 1.2. Dort solle vor dem Wort „gewährt“ der Passus „gemäß 2.4“ eingeführt werden. Der Fachdienstleiter Sport und Jugendarbeit Herr Nothdurft fügt diesen Passus über den Beamer direkt in den Entwurf ein.

 

Ratsherr Schoeps lobt ausdrücklich die Einführung eines Mindestbetrages pro Jugendlichen. Dadurch hätten die Vereine mehr Planungssicherheit.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann vergleicht die Neuverteilung der Sportförderung mit „der Quadratur des Kreises“. Daher freue es ihn besonders, dass es mit den neuen Richtlinien gelungen sei, den für Sportförderung zur Verfügung stehenden Betrag abzusichern und nicht den Rotstift anzusetzen.

 

Ratsfrau Rodenwaldt-Blank berichtet von einer konstruktiven Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe über Parteigrenzen hinweg.

 

Das beratende Mitglied Herr Sohnemann vom KSB hebt positiv hervor, dass der Eigenanteil der Vereine bei der Förderung von Baumaßnahmen der Landkreisregelung angeglichen wurde und Sonderregelungen für spezielle Vereine im Sportstättenbau, z.B. für die Schützen, abgeschafft wurden.

 

Anschließend erläutert der Fachdienstleiter Sport und Jugendarbeit Herr Nothdurft auf Bitte des Ausschussvorsitzenden den Inhalt der Richtlinien im Detail. Damit solle insbesondere den zahlreichen anwesenden Vereinsvertretern ein Überblick über die Neuerungen gegeben werden.

 

Herr Nothdurft stellt im Detail die neuen Regelungen in folgenden 3 Kategorien vor:

 

  1. Regelungen, die nahezu den Landkreisrichtlinien entsprechen:

 

  • Allgemeine Fördergrundsätze
  • Zuschüsse Sportstättenbau
  • Zuschüsse für Sportgeräte, Meisterschaften, Sportveranstaltungen, Ehrenpreise, Jubiläen, Schulsport

 

  1. Stadtspezifische Regelungen, die nahezu den bisherigen Regelungen entsprechen:

 

  • Sportbegegnungen im Ausland
  • Nutzung von Sportstten und Schwimmbädern

 

  1. Neue städtische Regelungen:

 

  • Jugend- und Projektförderung, Kooperationen

 

Aufgehoben würden die Regelungen zum Betriebskostenzuschuss und zur Platzwart- und Reinigungsentschädigung für die Fußballvereine.

 

Kernbereich der Änderungen sei die Umverteilung und ausdrücklich keine Kürzung von ca. 125.000 (Bisherige Platzwart-/Reinigungsentschädigung, Betriebskostenzuschüsse, Jugendbeihilfe).

 

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hätte dafür laut Herrn Notdurft mehr als ein Dutzend Rechenmodelle durchdacht und diskutiert.

Als Berechnungsfaktoren wären u.a. Flächenbezüge, Anzahl jugendlicher Mitglieder, Mannschaftsstärken, Projekte, Verteilung von Teilkomponenten und diverse Mischformen kalkuliert worden.

Im Ergebnis habe sich die interfraktionelle AG r die Einführung des bereits erläuterter 3 Säulen-Modells entschieden.

 

Insgesamt würden damit Vereine mit viel Jugendarbeit belohnt. Jeder Verein könne sich anhand der Parameter selbst ausrechnen, wie hoch die künftige Förderung ausfallen wird.

 

Zusammenfassend stellt der Fachdienstleiter Herr Nothdurft fest, dass mit der Neufassung der Richtlinien nunmehr 2 wesentliche Bausteine des Sportentwicklungsplans abgeschlossenren:

 

-          Als ersten Baustein hätte die Verwaltung den Fußballvereinen durch die Nutzungsverträge mehr Eigenverantwortung übertragen.

-          Die Neufassung der Sportförderrichtlinien wäre nun der politisch gestaltete zweite Baustein.

 

Von 17:33 Uhr bis 18:05 findet eine Sitzungsunterbrechung statt. Im Rahmen einer Einwohnerfragestunde werde diverse Fragen der Vereine und Einwohner zu den neuen Sportförderrichtlinien beantwortet.

 

Abschließend spricht Herr Ehlers seinen Dank an die Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe für die konstruktive Zusammenarbeit, an Frau Koch und Herrn Sohnemann vom KSB für die Begleitung des Prozesses und an die Verwaltung (Herren Nothdurft, Heinrich und Lehmann) für die Zuarbeit aus.

 

Stadträtin Frau McDowell bedankt sich ebenfalls bei der AG und bei allen Fraktionen im Rat.

Mit der Neuregelung der Sportförderung hätte man Transparenz, mehr Eigenverantwortlichkeit der Vereine und bessere Steuerungsmöglichkeiten geschaffen und das alles im Sinne der Jugend. Die Verwaltung verfüge nun über ein gutes Instrument zur Sportförderung.

 

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Schlussendlich beschließt der Sportaussschuss einstimmig zu empfehlen, dass die städtischen Sportförderungsrichtlinien, so wie in der Vorlage dargestellt, einschließlich der in der Sitzung besprochenen Änderung zu 1.2, mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft treten sollen.

 

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Anlagen zur Vorlage