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ALLRIS - Auszug

26.09.2019 - 13 Gewährung einer Bedarfszuweisung durch Abschlus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beigeordneter Trenkenschu trägt vor, dass der Betrag von 5 Mio. Euro grundsätzlich sehr hoch sei, doch unter diesen Umständen sei das nicht akzeptabel, denn statt der vereinbarten Senkung der Grundsteuer B soll jetzt schon wieder eine Erhöhung kommen. Das würde das Wohnen in Celle noch teurer machen. Die geplante Senkung der Gewerbesteuer dürfte dann nicht umgesetzt werden. Die damit erhoffte Steuerentlastung r viele Unternehmen fiele damit weg. Eine wirtschaftsfreundliche Politik sehe anders aus. Die AfD-Fraktion werde der Beschlussvorlage nicht zustimmen, denn permanente Steuererhöhungen seien kein erfolgreiches Mittel, um Armut zu bekämpfen. Mehr als 28.000 Menschen im Landkreis Celle drohe Erwerbsarmut und solche Beschlüsse würden diese Situation verschärfen. Weiterhin sei zu bedenken, dass durch die vorgeschriebene Bedingung einer Deckelung aller freiwilligen Leistungen auf max. 12,2 Mio. Euro der Rat seine Handlungsfähigkeit verliere. Diese Deckelung sei zeitlich nicht eingeschränkt und würde auch dann gelten, wenn der Haushalt schwarze Zahlen schreiben wird. Das bedeutet, dass keine Fraktion im Rat irgendwelche Anträge mit finanzieller Auswirkung zu schreiben brauche, da es aufgrund der Deckelung einfach sinnlos wäre. Bezüglich der freiwilligen Leistungen, die im Vergleich zu anderen Städten angeblich immer noch zu hoch sind, merkt er an, dass hierzu kein Benchmark vorliege. Als Beispiel verweist er auf die städtischen Ausgaben für die Pflege von Park- und Gartenanlagen, die in Celle ca. 10 Prozent aller freiwilligen Leistungen ausmachenrden. Ob in anderen Städten solche Aufgaben auch unter freiwilligen Leistungen gebucht oder als Pflichtaufgaben gesehen werden, sei dem Rat nicht bekannt. Hier sei keine objektive Beurteilung möglich. Seines Erachtens habe die Stadt ein strukturelles Problem, denn die Kommunen bekämen aus Hannover und Berlin immer mehr kommunalfremde Aufgaben aufgedrückt, das System werde dadurch zunehmend intransparenter, teurer und bürokratischer. Die Finanzierung des Systems werde jedoch nicht angepasst. Dadurch entstünden Finanzlücken und diese Lücken versuchen die Kommunen zu einem Teil durch den Verkauf von Tafelsilber und zu anderem Teil durch permanente Erhöhungen der Kommunalsteuern auszugleichen. Das sei der verkehrte Weg. Die AfD-Fraktion wolle keine weiteren finanziellen Belastungen für die Bürger/innen. Man solle vielmehr die Finanzierung und die einzelnen Aufgaben der Kommunen überprüfen und überarbeiten. Der deutsche Staat habe einen Rekordüberschuss nach dem anderen; hier müssten die Landes- und Bundesregierung mehr in die Pflicht genommen werden. Die Tageszeitung „Die Welt“ habe das Klimapaket des Bundes als Ausweis politischer Degeneration bezeichnet; würde man diese 54,0 Milliarden Euro anteilig nach der Einwohnerzahl in der Bundesrepublik verteilen, würde das für die Stadt Celle ca. 50 Mio. Euro bedeuten. Das wäre das Richtige für den städtischen Haushalt.                

 

Erster Stadtrat Bertram erklärt, dass er sich über die in Rede stehende Bedarfszuweisung sehr freue; dies seien wahrlich keine Peanuts. Dazu kämen noch rd. 2,8 Mio. Euro an Investitionsbeihilfen; diese sollen für die Finanzierung des Feuerwehrgerätehauses in Westercelle veranschlagt werden. r das zuständige Ministerium sei wichtig, dass der Haushalt ab 2021 ausgeglichen ist. Sollte dann Überschüsse erwirtschaftet werden, besteht die Erwartung, dass diese zielgerichtet zur weiteren Entschuldung eingesetzt werden. Der Rat habe nach wie vor die Etathoheit und bis 2021 gelte die Deckelung aller freiwilligen Leistungen auf max.12,2 Mio. Euro. Sollte danach der Haushalt dauerhaft ausgeglichen bleiben, gebe es dann wieder einen gewissen Spielraum. Weiterhin habe die Stadt moderate Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer. Die Erhöhung der Grundsteuer B sei vertretbar, wenn man dadurch 5 Mio. Euro zur Entschuldung bekommt. Kein Eigentümer werde hier übermäßig belastet. Er bittet um Zustimmung zur Vorlage. 

 

Ratsfrau Schrader erklärt, dass die Belastungen für die Bürger/innen wohl steigen werden. Man sollte versuchen, die erforderliche Kompensation durch eine Erhöhung der Gewerbe- und der Grundsteuer zu erreichen.

 

Ratsherr Schulze führt aus, dass das Hauptproblem bei den freiwilligen Leistungen liege. Er regt an, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um diesen Bereich zu überprüfen und ggf. Änderungen einzuarbeiten.

 

Ratsherr Weiss trägt vor, dass für die Bedarfszuweisungen vom Land diverse Vorgaben einzuhalten seien (ausgeglichener Haushalt bis 2021 und Deckelung von freiwilligen Leistungen). Man habe jetzt genügend Zeit, den Katalog an freiwilligen Leistungen zu überprüfen. Die bisherige Befristung für die Gewerbe- und die Grundsteuer soll jetzt aufgehoben werden, dies sei seines Erachtens vertretbar, wenn man dafür die Bedarfszuweisung erhält. Die CDU-Fraktion wird hier zustimmen.

 

Ratsherr Müller berichtet, dass ein ausgeglichener Haushalt im Jahr 2021 wünschenswert wäre; doch hier habe er noch große Zweifel. Mit 12,2 Mio. Euro an freiwilligen Leistungen liege Celle im oberen Bereich, u. a. leiste man sich die Congress Union (ca. 1,8 Mio. Euro Kosten pro Jahr). Dies sind ca. 15% der freiwilligen Leistungen und könne nicht akzeptiert werden. In den nächsten zwei Jahren bestehe keine Gestaltungsmöglichkeit, dies sehe er kritisch.

 

Ratsherr Biermann weist darauf hin, dass in der Zielvereinbarung eine dauerhafte Begrenzung der freiwilligen Leistungen vorgesehen sei. Dies sollte man dahingehend ändern, dass dies bei einem ausgeglichenen Haushalt entfällt. Bezüglich der Gewerbesteuer merkt er an, dass die Betriebe sehr wohl durch die steigenden Steuern belastet werden, hier sollte das Land dafür sorgen, dass die Steuerschraube nicht weiter angezogen wird.

 

Erster Stadtrat Bertram erklärt, dass im Teil C der Zielvereinbarung eine Ausweichklausel enthalten sei. Mit 12,2 Mio. Euro konnte ein sehr hoher Wert festgeschrieben werden, andere Kommen hätten eine weitaus geringere Quote. Bezüglich der Congress Union werde derzeit ein neues Konzept erarbeitet, das dem Rat noch vorgelegt werden soll.

 

Ratsherrr Schoeps plädiert ebenfalls dafür, die erforderliche Kompensation durch eine Erhöhung der Gewerbe- und der Grundsteuer zu erreichen. Die Unternehmen sollte man mit ins Boot holen, denn die profitieren auch von den freiwilligen Leistungen. Der Ratsvorsitzende merkt dazu an, dass die Gewerbesteuer gewissen Schwankungen unterliege. Wenn diese Steuer sinkt, müsse dies an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Ratsfrau Rodenwaldt-Blank trägt vor, dass man sich hier in den freiwilligen Leistungen erheblich einschränken lasse. Man sollte einen Antrag an den Bund stellen, die Stadt Celle zu entschulden (wie z. B. in Oberhausen).

 

rgermeister Gevers schlägt vor, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu folgen, denn die Grundsteuer sei eine konstante Größe. Die Gewerbesteuer werde nur gezahlt, wenn die Unternehmen auch Gewinne machen.

 

Beigeordneter Zobel plädiert für mehr Gerechtigkeit, indem man die 835.000 € anteilig durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer kompensiert. Er stellt deshalb folgenden Antrag:

 

Die 835.000 Euro, die die Stadt Celle einzubringen hat, sollen dahingehend erwirtschaftet werden, dass die Hebesätze für die Gewerbesteuer auf 460 Punkte und für die Grundsteuer B auf 500 Punkte festgesetzt werden.“

 

Auf Nachfrage von Bürgermeister Gevers bestätigt der Erste Stadtrat, dass durch den o. g. Änderungsantrag die erforderliche Kompensation erzielt wird. Bürgermeister Brammer regt an, diesen Vorschlag ggf. erst in den Fraktionen zu beraten.

 

Anschließend stellt der Ratsvorsitzende den o. g. Antrag des Beigeordneten Zobel zur Abstimmung. Dieser Antrag wird mit 16 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

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Danach entscheidet der Rat mehrheitlich (30 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) wie folgt:

 

Der Rat der Stadt Celle ermächtigt den Oberbürgermeister zur Zeichnung der als Anlage 1 der o. g. Vorlage beigefügten Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen mit dem Ziel, eine Bedarfszuweisung in Höhe von EUR 5.000.000 zu erlangen.

 

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Anlagen zur Vorlage