23.10.2019 - 3 Bebauungsplan Nr. 153 der Stadt Celle "Gewerbeg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Hehlentor
- Gremium:
- Ortsrat Hehlentor
- Datum:
- Mi., 23.10.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Wortprotokoll
Der Ortsrat kritisiert zunächst, dass die Beschlussvorlage Nr. BV/0289/19 nicht rechtzeitig in Papierform an die Ortsratsmitglieder verteilt wurde. Die Verwaltung entschuldigt sich dafür und teilt mit, dass es sich hierbei um einen Ausnahmefall handelt, da es einen Personalengpass in der Hausdruckerei gab. Künftig wird man darauf achten, dass es nicht wieder vorkommt.
Frau Lockhart von der Firma infraplan GmbH stellt den Bebauungsplan 153 und die 89. Änderung des Flächennutzungsplans zum „Gewerbegebiet Hohe Wende-Süd“ vor (siehe Anlage).
Ortsratsmitglied Langhans erkundigt sich nach der Dauerhaftigkeit der geplanten Ausgleichsmaßnahme in Eversen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 153 „Gewerbegebiet Hohe Wende – Süd“ zeigt unter Ziff. 11.5.3 auf, dass die erforderlichen 15.641 Werteinheiten mittels externer Kompensationsmaßnahme anteilig auf dem Flurstück 20/1 der Flur 3 innerhalb der Gemarkung Eversen im Rahmen einer Ökokonto-Maßnahme außerhalb des Plangebiets durch Entwicklung von sonstigem feuchten Intensivgrünland (GIF) zu sonstigem feuchten Extensivgrünland (GEF) verbunden mit der Nutzungsbeendigung dieser Teilfläche erreicht werden.
Nachtrag zum Protokoll:
Die Fachverwaltung ergänzt, dass das Maß der Dauerhaftigkeit korrespondierend den Festsetzungen des Bebauungsplans gilt (in diesem Fall bis auf weiteres), und zudem per Eintragung einer persönlich beschränkten Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert wird. Die Stadt Celle überwacht die Umsetzung und weitere Einhaltung der Ausgleichsmaßnahme.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 153 der Stadt Celle „Gewerbegebiet Hohe Wende-Süd“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung mit 7 Jastimmen und 1 Neinstimme zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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524,2 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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