14.11.2019 - 3 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 14.11.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Eigenbetrieb Celler Zuwanderungsagentur
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Rechnungsprüferin, Frau Gabriel, erläutert kurz die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017. Das Jahr 2017 ist das erste vollständige Wirtschaftsjahr.
Der Haushaltsplan 2017 geht von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 333.000€ aus. Tatsächlich wurde im Berichtsjahr ein positives Jahresergebnis in Höhe von 620.000.€ erzielt. Aufgrund dieses Ergebnisses wurde der im Kernhaushalt geplante Zuschuss für 2018 nicht mehr benötigt. Die Erträge des Eigenbetriebs beruhen im Wesentlichen auf Kostenerstattungen und Kostenumlagen für den Betrieb der Unterkunft, aus Verwaltungskostenpauschalen u.a. für die Betreuung zugewiesener Flüchtlinge und der Erstattung der Unterkunftskosten im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes durch die Stadt Celle. Bei den Aufwendungen sind die Personalaufwendungen und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen die bedeutendsten Positionen. Im Bereich der Unterkunft ist die größte Abweichung zwischen Plan- und Istwerten festzustellen, wobei der Verbrauch von Vorräten mit 1.117.000€ Unterschreitung herausragt.
Zur Buchung von Forderungen wurde eine Prüfungsbemerkung erteilt. Es wurden öffentlich-rechtliche Forderungen fälschlicherweise als privatrechtliche Forderungen eingebucht. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Bilanz, da die Vermögenslage korrekt dargestellt wird. Eine korrekte Zuordnung wird in 2018 vorgenommen.
Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt:
„Der Jahresabschluss und die Buchführung entsprechen nach pflichtmäßiger Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-. Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“
Frau McDowell bedankt sich bei Frau Beyer und den Mitarbeiter*innen für die sehr gute Arbeit.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
a.) Den Jahresabschluss 2017 und die Entlastung der Eigenbetriebsleiterin
b.) Den Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 620.193,04€ auf neue Rechnung vorzutragen,
c.) Mit dem Jahresüberschuss den Fehlbetrag aus 2016 in Höhe von 240.395,04€ zu deckeln und den Restbetrag von 379.798,90€ gemäß $ 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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