30.10.2019 - 2 Entwurf einer Verordnung über das Naturschutzge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Hehlentor
- Gremium:
- Ortsrat Hehlentor
- Datum:
- Mi., 30.10.2019
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:40
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Sander (FDL 64) von der Verwaltung erläutert die Mitteilungsvorlage MV/0223/19 mithilfe einer digitalen Präsentation, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.
Bürgermeister Gevers (AUVtD) möchte wissen, wieso der nördliche Teil der Allerinsel zum Naturschutzgebiet werden soll und nicht der südliche Teil. Herr Sander erklärt, dass der südliche Teil nicht zum FFH-Gebiet gehöre und hier noch Mühlenbetrieb herrscht.
Herr Biermann (AUVtD) sieht die Festlegung eines Naturschutzgebietes als zu hoch an. Es würde die möglichen Nutzungen zu sehr einschränken und er plädiert deshalb für ein Landschaftsschutzgebiet. Herr Kinder sieht die Einrichtung eines Naturschutzgebietes als höchste Schutzform, die in diesem Gebiet auch erforderlich sei.
Herr Falkenhagen (AUVtD) kritisiert, dass im Vortrag die Abwägung zwischen einem Landschaftsschutzgebiet und einem Naturschutzgebiet gefehlt habe und möchte wissen, wie es sich mit den Anglern verhält. Herr Sander erläutert nochmals die Folie 7 der Präsentation und erklärt den Unterschied zum Landschaftsschutzgebiet.
Anschließend werden die Ortsräte angehört:
Der Ortsrat Klein Hehlen stellt klar, dass der eingezeichnete Uferweg auf der Folie 8 der Präsentation nicht begehbar sei und die Aller an einigen Stellen als Badebereich genutzt werde. Diese Bereiche seien nicht als Badestellen ausgewiesen. Dies müsste dann zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und lande dann bei den Ortsräten. Der Ortsrat Klein Hehlen möchte darüber hinaus wissen, ob Eigentümer betroffen sind und eine Wertminderung entstehen könnte.
Herr Sander stellt daraufhin klar, dass weder eine Nutzungseinschränkung der Eigentümer noch eine Wertminderung entstehen werde, da sich an der Nutzbarkeit des Grundstückes nichts ändert. Zudem müsse nicht der Ortsrat bei Verstößen handeln, sondern die Polizei könne Platzverweise aussprechen bzw. die Verwaltung könne Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Der Ortsrat Neuenhäusen fragt nach den Folgen für den Allerstrand. Junge Menschen würden bei Nacht an der Aller ihre Freizeit verbringen. Dies sei folglich nur noch auf die Tagzeit begrenzt. Stadtbaurat Kinder erläutert, dass das Baden an den ausgewiesenen Badestellen bei Tag weiterhin möglich sei. Für die Dunkelheit seien extra Treppenanlagen errichtet worden.
Bürgermeister Gevers fragt die Ortsräte, ob bei ihnen noch Einzelberatungsbedarf besteht. Dies wird von allen Ortsräten nacheinander verneint. Zudem werden keine weiteren Anregungen, Fragen oder Empfehlungen aus den Ortsräten vorgebracht. Die Ortsräte nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und die Anhörung der Ortsräte gemäß § 93 Abs. 2 NKomVG ist damit erfolgt. Bürgermeister Gevers schließt die Sitzung.
Anlagen zur Vorlage
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