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ALLRIS - Auszug

06.11.2019 - 4 Änderung der zum 01.01.2020 in Kraft tretenden ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Ausschuss herrscht Einigkeit, dass die in der Vorlage beschriebene Senkung des Eigenanteils der Vereine im Sportstättenbau positiv für die Celler Vereine sei. Da es keine Wortmeldungen zu der Vorlage gibt, lässt der Ausschussvorsitzende Herr Ehlers darüber abstimmen.

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Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, dass die städtischen Sportförderungsrichtlinien, so wie in der Anlage mit der Änderung unter 1.5 dargestellt (Senkung Eigenanteil der Vereine bei Sportstättenbaumaßnahmen), mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft treten sollen.

 

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Anlagen zur Vorlage