14.11.2019 - 16 Sanierungsgebiet Neuenhäusen - Satzung und Abgr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Datum:
- Do., 14.11.2019
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Städtebauförderung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Vorlage.
Die GRÜNEN-Fraktion fragt nach, ob es eine erneute Änderung der Abgrenzung gebe. Die Verwaltung erklärt, dass im südlichen Teil der Kronestraße zur Arrondierung ergänzt wurde.
Der Ausschussvorsitzende verweist auf den Antrag (AN/0380/19-1) bezüglich des Sanierungsgebietes der in TOP 22.1 behandelt werden sollte. Die Anfrage sei mit Zustimmung der GRÜNEN-Fraktion bereits mit dieser Vorlage beantwortet. Der Antrag ist somit inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Der Ausschuss gibt mehrheitlich mit einer Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
a) die in der Anlage 1 ersichtliche Gebietsabgrenzung für das Sanierungsgebiet Neuenhäusen.
b) die Sanierungsatzung für das Gebiet Neuenhäusen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Abgrenzung für die Durchführung als Städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 - 164 Baugesetzbuch (BauGB, Anl. 2).
c) die Frist für die Durchführung der Sanierung wird auf 15 Jahre festgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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824,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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248,7 kB
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