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ALLRIS - Auszug

28.11.2019 - 30 Sanierungsgebiet Neuenhäusen - Satzung und Abgr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung:

 

a)      die in der Anlage 1 der o. g. Vorlage ersichtliche Gebietsabgrenzung für das Sanierungsgebiet Neuenhäusen.

b)      die Sanierungsatzung für das Gebiet Neuenhäusen in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Abgrenzung für die Durchführung als Städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 - 164 Baugesetzbuch (BauGB, Anl. 2).

c)      die Frist für die Durchführung der Sanierung wird auf 15 Jahre festgesetzt.

 

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Anlagen zur Vorlage