06.02.2020 - 3 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 06.02.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende begrüßt Herrn Hoins von der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) und empfiehlt die gemeinsame Beratung der TOP 3 und 4. Der Stadtbaurat erläutert die Vorlagen.
Die SPD-Fraktion weist auf den Ratsbeschluss vom 28.11.2019 hin, wonach bei wichtigen Entscheidungen die Klimaauswirkungen ausgewiesen werden solle. Daher sei ein neues Baugebiet, welches sich in einem Wasserschutzgebiet befinde, und die damit einhergehende Bodenversiegelung nicht nachhaltig. Die LINKE/BSG-Fraktion ergänzt, dass der ökologische Aspekt zu kurz komme und der Ratsbeschluss nicht beachtet werde. Ziel sollte es sein, das Vorhaben in die ökologische Richtung zu lenken, damit ökologisches Bauen gefordert werden könne. Der Stadtbaurat merkt an, dass die rechtlichen Aspekte in Bezug auf das ökologische Bauen schon jetzt sehr streng seien. Außerdem sei dieses Baugebiet für die breite Masse der Bürger gedacht, sodass günstig gebaut werden könne. Im weiteren Verfahren könne man die Kriterien bezüglich der Nachhaltigkeit verschärfen. Die SPD-Fraktion äußert sich erneut kritisch dazu und weist darauf hin, dass der Lärmimmissionspegel sehr hoch sei.
Die GRÜNEN-Fraktion fragt den Stadtbaurat nach der Verfügbarkeit der innerstädtischen Bauflächen. Die Fraktion könne nicht nachvollziehen, warum in diesem Gebiet so viel Bauland versiegelt werde, wenn innerstädtisch bereits welches verfügbar seien. Im Nachgang zum Protokoll wird auf die Bitte des Stadtbaurats folgende Antwort zu den innerstädtischen Bauflächen ergänzt: Im innerstädtischen Bereich stehen u.a. auf der Allerinsel, im Bereich der ehem. Heidekaserne und auf weiteren Flächen ca. 15 ha Flächen für verdichteten Wohnungsbau zur Verfügung. Flächen wie die Hohe Wende Ost, das Stadtwerkegelände oder das Friedrich-Löffler-Institut umfassen weitere 20 ha, sind aber nicht kurzfristig verfügbar. Für die Nachfragen nach klassischen Einfamilienhausgrundstücken werden derzeit neben den Baugebieten Im Tale (ca. 11 ha) und Blaues Land (ca. 7 ha) weitere kleinere Gebiete für max. jeweils 20 WE entwickelt (Gesamtfläche ca. 5,5 ha).
Die AFD-Fraktion werde sich auch gegen diese Vorlage entscheiden, da bereits andere Gebiete ausgewiesen seien, die noch nicht bebaut sind und bestehende Gebäude bewohnbar gemacht werden könne. Die LINKE/BSG-Fraktion fügt hinzu, dass es Kommunen gebe, die neue Bauflächen verbiete, um die Mietpreise zu regulieren. Der Stadtbaurat erwidert, dass die städtische WBG Projekte bearbeite, und die dabei alle Wohnformen beachte. Diese Projekte könnte Herr Lork (WBG) bei Bedarf in den Fraktionen vorstellen. Herr Hoins ergänzt, dass es momentan nur bei der NLG schon 300 Nachfrager gebe. Außerdem führe die Stadt selbst noch eine Liste mit Nachfragern. Der Stadtbaurat gibt an, dass das Wasserschutzgebiet neu beurteilt worden sei, womit das Vorhaben zukünftig sich außerhalb des Gebietes befinde.
Der Ausschuss gibt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen folgende Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Garßen, Wohngebiet Blaues Land“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgenden Ergebnis geprüft:
- Der Stellungnahme von LGLN Regionaldirektion Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 27.08.2019 wird entsprochen,
- Der Stellungnahme des Landkreises Celle vom 18.09.2019 wird teilweise entsprochen.
- Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Uelzen vom 16.09.2019 wird entsprochen.
- Der Stellungnahme vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 01.10.2019 wird entsprochen.
Die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“ sowie die dazugehörige Begründung werden festgestellt.
Anlagen zur Vorlage
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70,1 kB
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684,8 kB
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