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ALLRIS - Auszug

04.03.2020 - 7 Mitteilung der Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

zu a) Prüfung einer Kulturförderabgabe

Frau Lohmann berichtet, dass die Einführung der Kulturförderabgabe grundsätzlich nicht rechtswidrig ist und den Kommunen selbst überlassen bleibt. Reisende, die aus beruflichen Gründen unterwegs sind, müssen von der Steuer befreit werden. Daher liegt seit 2015 gegen die Kulturförderabgabe eine Verfassungsbeschwerde von Hoteliers vor, die vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden wurde. Die Verwaltung schlägt vor, das Urteil vor einer endgültigen Entscheidung im Kulturausschuss abzuwarten. Herr Zobel stimmt als Antragsteller zu.

 

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Anlagen zur Vorlage