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ALLRIS - Auszug

27.02.2020 - 10 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Rentsch betont, dass das Thema Wohnraumbeschaffung nach wie vor ein wichtiges Thema sei. Das Wohngebiet Blaues Land sei für den Bau von Einfamilienhäusern vorgesehen; der Bedarf dafür sei hoch, denn es gebe für die vorgesehenen 90 Grundstücke schon doppelt so viele Interessenten. Bei diesen Planungen stehe der Umweltschutz im Vordergrund (keine Schotterungen, Begrünung von Flachdächern, Baumpflanzungen usw.), danach müssten sich Bauherren später richten. Die SPD-Fraktion werde hier zustimmen.

 

Ratsherr Fuchs trägt vor, dass es sich um ein attraktives Baugebiet handelt, das in Celle dringend benötigt werde. Die Nachfrage sei hoch und dem müsse man Rechnung tragen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den Landkreisgemeinden ca. 1000 Grundstücke zur Vermarktung anstünden. Die CDU-Fraktion werde dieses Verfahren positiv begleiten und werde hier zustimmen.

 

Ratsfrau Marks erklärt, dass in dem in Rede stehenden Bereich u. a. ein Trinkwasserschutzgebiet liege. Deshalb sehe sie die geplanten Vorhaben als problematisch an und sie beantragt, dass vor Baubeginn eine Grundwassertestung auf Nitratbelastung vorgenommen wird, damit zukünftig eine geeignete Messzahl zugrunde gelegt werden könne. Sie werde dieser Vorlage nicht zustimmen. Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass der Antrag von Ratsfrau Marks im weiteren Sinne sicherlich zu der geplanten Bebaubarkeit der Fläche gehöre, doch dieser könne bei diesem Tagesordnungspunkt so nicht zur Abstimmung gestellt werden. Er regt an, dass Ratsfrau Marks im Nachgang der Sitzung einen entsprechenden Antrag schriftlich formulieren und einbringen möge. 

 

Beigeordnete Rodenwaldt-Blank berichtet, dass sich das Plangebiet „Blaues Land“ in der Wasserschutzzone III A des Wasserwerks Garßen, also in einem Trinkwasserschutzgebiet, befinde. Das müsste eigentlich schon reichen, um dort nicht zu bauen, da es keine reine Ackerfläche sei. Weiterhin müsse beachtet werden, dass gemäß der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung (SchuVo) vom 25.08.1981 für das Wasserwerk Garßen der Bau von geschlossenen Wohnsiedlungen nach § 4 beschränkt zulässig sei und bedürfe somit einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 2 der SchuVo. Ferner sei bezgl. der Abwasser- und Schmutzwasserentsorgung r Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten eine gesonderte Technik anzuwenden. Hinzu kämen erhebliche Lärmimmissionen des Bahn-, Kfz- und Flugverkehrs sowie Schießrm durch den Bundeswehrstandortübungsplatz; lt. Äerungen der Bundeswehr könne es zu Beeinträchtigungen der Wohnnutzung führen. Dazu befinde sich das Plangebiet im Interessengebiet Funk und der Radaranlage Visselhövede. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf das seltene Ackerwildkraut Acker-Steinsame hin, sie steht auf der Roten Liste und würde ihr Vorkommensgebiet verlieren. Auch verlören die gefährdeten Vogelarten Feldlerche und Star ihr Brutvogelrevier. Die Intensivierung der Landwirtschaft und der Wohnbebauung nehme Feldvögeln den Lebensraum. Deshalb sollte die Feldlerche als Vogel des Jahres 2019 geschützt werden und zukünftige Bauflächen sollten im Lichte des Beschlusses „Klima in Not“ vom 28.11.2019 gewählt werden. Folglich werde ihre Fraktion dieses Vorhaben ablehnen.

 

Ratsherr Schulze trägt vor, dass die Stadtwerke Celle in dem o. g. Bereich Probebrunnen hätte, die regelmäßig beprobt würden. Bisher habe es keine Beanstandungen gegeben. Bezüglich der Berichterstattung in der Presse sei die SPD-Fraktion irritiert gewesen, denn der Ratsvorsitzende habe sehr scharfe Formulierungen wie folgt gewählt:  

 

-          Wenn Herr Müller den Menschen eiskalt schärfere ökologische Vorgaben diktieren will und er der Überzeugung ist, dass diejenigen, die sich das Bauen dann nicht leisten können, woanders bauen sollen, dann ist dies ein menschenverachtender und höchst unsozialer Standpunkt.

 

-          Die an diesem Beispiel deutlich gewordene politische Grundeinstellung mache deutlich, was die Bürger zu erwarten haben, wenn Grüne, SPD und Linke in unserer Stadt eine Mehrheit im Rat erlangen sollten. Dann wird eiskalt diktiert.

 

Dies sei so nicht akzeptabel und der Ratsvorsitzende sollte sich hierfür entschuldigen.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann führt aus, dass der Klima- und der Artenschutz hohe Güter seien. Doch die Stadt müsse sich auch weiterentwickeln und diesbezüglich müsse Wohnraum geschaffen werden. Nachverdichtungen im Stadtgebiet seien kaum noch möglich und würden auch nicht ausreichen. Deshalb sollte man das Vorhaben in Garßen nicht gleich ablehnen, sondern zunächst das Bauleitverfahren abwarten. Seine Fraktion werde hier zustimmen.

 

rgermeister Brammer habe den Eindruck, dass diverse Ratsmitglieder gegen jegliche Ausweisung von Baugebieten seien. Hier werde seines Erachtens der Klimaschutz instrumentalisiert.

 

Ratsherr Ohl hebt hervor, dass nach dem Wohnraumversorgungskonzept ein Wohn-Mix (u. a. mit sozialem Wohnungsbau) geschaffen werden solle; dies sei hier in keiner Weise der Fall. Ferner werden 7h Ackerland versiegelt und innerhalb des Stadtgebietes seien 80h Nachverdichtungsfläche vorhanden, die zunächst vorrangig beplant werden sollten. Die hier geplante Einfamilienhaussiedlung ohne Mix lehne er ab, denn dies sehe das Wohnraumversorgungskonzept nicht vor. 

 

Ratsherr Biermann trägt vor, dass er nichts gegen Einfamilienhäuser habe, doch die derzeitige Vorgehensweise würde hier nicht passen. In der Innenstadt seien noch genügend Flächen vorhanden, die zunächst vorrangig realisiert werden sollten. Doch die Verwaltung plane ständig in der Peripherie; deshalb lehne seine Fraktion dieses Vorhaben ab.

 

Beigeordneter Dr. Bischoff betont, dass hier einige Akteure aus Prinzip solche Planungen verhindern würden. Dabei seien die neuen Baugebiete schon jetzt mehrfach überzeichnet. Viele junge Familien wollen bauen und dies möglichst in den ihnen vertrauten und heimischen Bereichen. Doch diese Gruppe werde in Stich gelassen, wenn solche Planungen nicht umgesetzt werden. Im Übrigen habe Ratsfrau Marks seinerzeit auch in bevorzugter Wohnungslage nach ihren Vorstellungen gebaut; doch jetzt lehne sie ähnliche Vorhaben unter dem Deckmantel des Klimaschutzes rigoros ab.

 

Beigeordneter Zobel hebt hervor, dass man an die Zukunft denken müsse; da könne es nicht so weitergehen wie bisher. Dies betreffe alle Lebensbereiche. Heute müsse man einfach anders bauen, da seien mehr als nur Schotterverbote erforderlich. Im Lichte dieser Entwicklungen lehne seine Gruppe diese Vorlage ab.

 

Ratsherr Müller unterstützt die Aussagen seines Vorredners und bekräftigt, dass es so nicht weitergehen könne. Man sollte die Stellschrauben anziehen und höhere Anforderungen formulieren. Bei diesem Vorhaben stimme die Priorisierung nicht und man sollte sich stringent an das Wohnraumversorgungskonzept halten. Die Fraktion LINKE/BSG lehne diese Vorlage ab.

 

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Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen wie folgt:

 

Die Stellungnahmen und Einwendungen, die zum Entwurf der 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle „Garßen, Wohngebiet Blaues Land“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgenden Ergebnis geprüft:

 

-          Der Stellungnahme von LGLN Regionaldirektion Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 27.08.2019 wird entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme des Landkreises Celle vom 18.09.2019 wird teilweise entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Uelzen vom 16.09.2019 wird entsprochen.

 

-          Der Stellungnahme vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg vom 01.10.2019 wird entsprochen.

 

Die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Wohngebiet Blaues Land“ sowie die dazugehörige Begründung werden festgestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage