27.02.2020 - 11 Bebauungsplan Nr. 156 der Stadt Celle "Steuerun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 27.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Beigeordneter Rentsch weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion im Jahr 2017 eine Anfrage zu Spielhallen und Wettbüros in der Stadt Celle gestellt habe. Jetzt sei ein erfreuliches Ergebnis dabei herausgekommen und die SPD-Fraktion werde hier zustimmen.
Ratsherr Pillibeit dankt der Verwaltung für diese gelungene Vorlage; die Spielsucht sei ein wichtiges Thema. Weiterhin weist er darauf hin, dass die FDP-Fraktion wohl auch zustimmen werde, obwohl auf Bundes- und Landesebene eine gewisse Nähe zur Glücksspielindustrie bestehe, denn viele Bundes- und Landesparteitage seien durch den Verband der Automatenwirtschaft gesponsert worden. Die AfD-Fraktion werde hier zustimmen.
Danach beschließt der Rat einstimmig wie folgt:
Die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans 156 der Stadt Celle „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt“ und die zugehörige Begründung wurden mit folgendem Ergebnis geprüft.
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB:
Der Stellungnahme Nr.1_IHK Lüneburg-Wolfsburg vom 02.10.2019 wird teilweise entsprochen.
- Öffentliche Beteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB:
Es sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.
Der Bebauungsplan Nr. 156 der Stadt Celle „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt“, Stand 28.11.2019 und die zugehörige Begründung werden als Satzung gem. §10 Abs.1 BauGB beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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