03.03.2020 - 5.1 Sachstandsbericht zur Fortführung der "frühen L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 03.03.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Verwaltung informiert die Ausschussmitglieder anhand der Vorlage. Die Abstimmung mit den Grundschulen konnte bis zu dem vom Landkreis vorgegebenen Termin 27.01.2020 nicht abgearbeitet werden. Mittlerweile liegen fast alle Rückmeldungen vor. Diese werden dem Protokoll beigefügt. Die Antwort der Landesschulbehörde auf eine Nachfrage zur Gültigkeit des Runderlasses des MK v. 4.10.2015 „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ werden dem Protokoll ebenfalls beigefügt.
Ratsfrau Fündeling kritisiert, dass ein einheitliches Konzept des Landkreises mit einer rechtlich sicheren Basis für alle Gemeinden fehle. Die CDU-Fraktion erwarte eine abschließende Beschlussvorlage für die Sitzung im Juni.
Ratsherr Engelen kritisiert die Einstellung der seit 2006 erfolgreichen Maßnahme zur frühen Lernförderung. Der finanzielle Aufwand von 30.000 € als freiwillige Leistung komme insgesamt ca. 120 Kindern zugute. Dies seien gut investierte Haushaltsmittel, um den Kindern den bestmöglichen Start in die Grundschule zu ermöglichen und eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden.
Die Verwaltung stellt klar, dass die frühen Lernhilfen in der Vergangenheit nicht als freiwillige Leistung sondern als Jugendhilfemaßnahme bereitgestellt wurden. Das vom Landkreis beschlossene und den Gemeinden angebotene Modell sei etwas völlig Anderes. Hier fände die Auswahl der zu fördernden Schüler ausschließlich durch die Lehrkräfte statt. Ärztliche Gutachten o.ä. seien nicht erforderlich. Zudem obliege den Gemeinden die komplette Organisation incl. Aus- und Fortbildung der Lernförderer. Dafür gebe es vom Landkreis einen maximalen Zuschuss in Höhe von 50 %, wobei die Fördersumme für den gesamten Landkreis auf 75.000 Euro gedeckelt sei.
Herr Röttger weist darauf hin, dass es sich bei den frühen Lernhilfen um eine inhaltlich gute Methode handele. Der niedrigschwellige Ansatz könne auch in der Zukunft fortgeführt werden. Es sei allerdings erforderlich, die Lehrkräfte zu schulen.
Frau Stank kritisiert, dass die positive Maßnahme ersatzlos weggefallen sei. Dies treffe die Schwächsten.
Frau Klieser-Scholz plädiert dafür, das Angebot fortzuführen. Neue Lehrkräfte müssten aber vorab geschult werden.
Der Ausschussvorsitzende Herr Ohl regt an, das Angebot zum 01.02.2021 wiedereinzuführen und die erforderlichen 6-monatigen Fortbildungen vorher durchzuführen.
Ratsherr Ceyp bitte die Verwaltung zu prüfen, ob die erforderlichen Fortbildungen auch ohne Haushaltsansatz aus Restmitteln finanziert werden können.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
904 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
690,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
114,6 kB
|
