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ALLRIS - Auszug

28.05.2020 - 13 Antrag des Ratsherrn Oliver Müller (Fraktion LI...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Ratsvorsitzende weist auf folgende Regelung in der Geschäftsordnung des Rates hin:

 

§ 16

Anfragen

 

Jede Ratsfrau und jeder Ratsherr kann in Angelegenheiten der Stadt Celle Anfragen stellen. Wenn diese nach § 4 h) in der Ratssitzung beantwortet werden sollen, müssen sie zehn Tage vor der Ratssitzung bei der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister schriftlich eingereicht sein. Die Anfragen werden von der Oberbürgermeisterin / dem Ober­rgermeister mündlich oder schriftlich beantwortet. Eine Aussprache über die Beantwortung der Anfragen findet nicht statt. Eine Zusatzfrage der Fragestellerin oder des Fragestellers ist zulässig. Die / der Ratsvorsitzende kann weitere Zusatzfragen zur Sache zulassen. Die Anfragen und Antworten werden in das Protokoll aufgenommen. Ist die Antwort nicht schriftlich vorbereitet, so wird ihr wesentlicher Inhalt aufgenommen. Das gleiche gilt für Zusatzfragen.

 

Ratsherr ller dankt der Verwaltung für die Beantwortung, auch wenn so manche Antworten mal wieder sehr dürftig ausgefallen seien. An die Ratsmitglieder stellt er eine Zusatzfrage dahingehend, ob sie dies genauso sehen würden. Der Ratsvorsitzende gibt dazu an, dass hierzu eine Aussprache nicht möglich ist (siehe § 16 der GO). 

 

 

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Anlagen zur Vorlage