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ALLRIS - Auszug

01.07.2020 - 4 1. Nachtragshaushaltsplan 2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bertram trägt zur Beschlussvorlage vor. Man habe gerade den Haushaltsausgleich geschafft, als die Corona-Pandemie begonnen habe. Aufgrund der Auswirkungen müsse Celle wie fast alle niedersächsischen Kommunen einen Nachtragshaushaltsplan aufstellen. Während bei den Ertragsrückgängen keine Möglichkeit zum Gegensteuern bestehe, könne man auf Mehraufwendungen zunächst mithilfe der Budgetierung reagieren. Dennoch sei eine Deckungsreserve i. H. v. 2 Mio. Euro eingeplant worden. Das IV-Programm werde kritisch beobachtet und ggf. an die Mittelabflüsse angepasst. Positiv zu bewerten seien das im Beschlussverfahren befindliche Corona-Gesetz des Landes, in dem u. a. auch haushaltsrechtliche Erleichterungen für die Kommunen berücksichtigt worden seien. Beispielsweise müsse man für Verluste aus den Jahren 2020-2022 kein Haushaltssicherungskonzept (HSK) erstellen. Für entstandene Fehlbeträge könne ein Passivposten in der Bilanz gebildet werden, der über einen Zeitraum von 30 Jahren zurückzuführen ist.

 

Frau Mrotzek ergänzt, eine Pflicht zur Erstellung eines Nachtragshaushaltes bestehe bei Ergebnisverschlechterungen ab 5 Mio. Euro. Auf Basis einer internen Abfrage habe man dabei alle Risiken eingepreist und Anpassungen im IV-Programm gem. Tischvorlage vorgenommen. Vom Land Niedersachsen seien i. R. d. Haushaltsbegleitgesetzes pauschale Unterstützungen i. H. v. etwas über 10 € pro Einwohner als Kompensation in Aussicht gestellt worden.

 

Herr Trenkenschu bittet um Auskunft darüber, wieso der Ansatz bei der Umsatzsteuer höher ausfalle. Frau Mrotzek verweist auf die aktuelle Steuerschätzung als Grundlage für die Haushaltsplanung.

 

Herr Trenkenschu möchte weiterhin wissen, warum die Friedhofsgebühren sinken. Dies sei nicht plausibel. Herr Baacke stellt klar, der Rückgang ergäbe sich aus den Erträgen durch die Vermietung der Friedhofskapellen, die aufgrund der Corona-Beschränkungen temporär nicht vermietet werden können.

 

Herr Trenkenschu erkundigt sich weiter, inwieweit der Rückgang bei der Gewerbesteuer i. H. v. 6,5 Mio. Euro im Unterstützungspaket berücksichtigt worden sei. Frau Mrotzek erläutert, das Berechnungsmodell, nach denen die Förderungen des Landes gewährtrden, sei für Celle sehr ungünstig, da es keine Sondereffekte berücksichtige.  Herr Bertram ergänzt, die Problematik bestehe darin, dass nur das 4. Quartal 2019 und die Quartale 1-3 aus 2020 (Abrechnungszeitraum FAG) in Relation zum Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre gesetzt würden. Während man im 1. Quartal 2020 hohe Nachzahlungen aus Vorperioden bekommen habe, seien die drei vorangegangenen Jahre aufgrund von Rückzahlungen deutlich schlechter ausgefallen. Es habe sich jeweils um Sondereffekte gehandelt, die jedoch keine Berücksichtigung fänden, sodass die Stadt Celle leer ausgehe. Man werde diese Problematik neben dem NST auch  an die Landespolitik adressieren, eine Änderung sei indes unwahrscheinlich. Herr Schoeps merkt an, dass bei ca. 800 Mio. Euro Gesamtförderung des Landes für alle niedersächsischen Kommunen anhand des relativen Bevölkerungsanteiles eine Unterstützung i. H. v. 6-7 Mio. Euro zu erwarten seien. Die nun zu erwartende Förderung sei nicht nachvollziehbar und man müsse für eine gerechtere Verteilung ggf. auch gerichtlich kämpfen. Man müsse bei dem Berechnungsmodell zwischen Entstehung und Fälligkeit der Schuld unterscheiden, um zu einem gerechteren Ergebnis zu kommen. Herr Bertram stimmt dem zu, man müsse dennoch realistisch anhand der aktuellen Erkenntnisse planen.

 

Herr Rentsch bittet um Erläuterung der Dringlichkeit der drei neuen Investitionsmaßnahmen in der coronabedingt schwierigen Finanzlage. Der Oberbürgermeister erläutert, die Veräerung der Grundstücke in der Tiny House Siedlung brächten Mehrerträge, die zur Entlastung des Haushaltes beitrügen. Die Mensa an der GS Klein Hehlen sei aufgrund steigender Schülerzahlen notwendig und müsse aus wirtschaftlichen Gründen zeitgleich während der durch den Brandschaden notwendig gewordenen Sanierung stattfinden. Die touristische Wegweisung sei bereits seit zwei Jahren geplant, erst jetzt sei jedoch das entsprechende Konzept fertiggestellt worden.

 

Hr. Dr. Rodenwaldt fragt, nach welchen Kriterien die geplante Corona-Deckungsreserve in Anspruch genommen werden solle. Man könne nicht 2 Mio. bewilligen, ohne vorab zu wissen, wofür diese ausgegeben werden sollen. Herr Bertram stellt klar, die Deckungsreserve sei eine Reserve und solle möglichst nicht in Anspruch genommen werden. So hätten coronabedingte Mehrausgaben bislang im Rahmen der Budgetierung aufgefangen werden können, die Risiken einer möglichen zweiten Infektionswelle müssten in der Erwartung aber berücksichtigt werden. Frau Mrotzek ergänzt, eine eventuelle Bereitstellung erfolge nach den geltenden Vorschriften für außer- oder überplanmäßige Ausgaben, für die ab 20 T€ ein Beschluss durch den Rat notwendig sei. Die gewünschte Beteiligung der poltischen Gremien sei auf diesem Wege sichergestellt.

 

Hr. Trenkenschu möchte wissen, warum die IV-Maßnahme Sanierungsgebiet Neuenhäusen nach hinten verschoben und für 2020 kein Ansatz mehr eingeplant worden sei. Herr Hanssen erklärt, es habe eine Anpassung an den erwartbaren Mittelabfluss gegeben. Herr Trenkenschu bittet um Darlegung eines Zeitplanes für die Gesamtmaßnahme. Herr Hanssen führt aus, dieser könne im Vorfeld nicht verlässlich dargestellt werden. Der Verlauf der Maßnahme sei u. a. vom Förderprogramm und der Bewilligung durch den Fördermittelgeber sowie dem Verlauf der Baumaßnahmen abhängig. Der Zeitrahmen könne sich im Extremfall von 10 auf 20 Jahre ausdehnen. Herr Dr. Rodenwaldt erkundigt sich zur Teilmaßnahme Ausbau Breite Straße. Herr Hanssen ergänzt, mit einem Baubeginn sei erst in 2022 zu rechnen.

 

Herr Trenkenschu merkt an, man habe die Baumaßnahme Bauhof an der Hohen Wende von Anfang an kritisch betrachtet und bittet um Erklärung für die hohen Kostensteigerungen. Herr Hanssen verweist auf überdurchschnittliche Preissteigerungen vor allem im Bereich des Hochbaus. Man sei hier auf die Marktsituation angewiesen. Dies hätte jedoch auch für alle anderen Standortalternativen gegolten.

 

Herr Dr. Rodenwaldt bittet um Erläuterung der zusätzlich veranschlagten 45 T€r Fortbildungen im Dezernat des Oberbürgermeisters. Dieser stellt klar, dass es sich dabei um Fortbildungsmittel für alle 1.100 Mitarbeiter der Stadt Celle handeln würde.

 

Hr. Trenkenschu möchte wissen, warum die Ausschüttung der Sparkasse auf 0 gesenkt wurde. Der Oberbürgermeister erläutert, die Sparkassenaufsicht habe allen Sparkassen aufgrund coronabedingter Verluste Ausschüttungen versagt.

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Der Ausschuss beschließt bei drei Enthaltungen einstimmig den Nachtragshaushaltsplan 2020.

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Anlagen zur Vorlage