18.06.2020 - 9 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Entenfan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Boye
- Gremium:
- Ortsrat Boye
- Datum:
- Do., 18.06.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Sander (Fachdienstleiter Umweltschutz) erläutert ausführlich die als Anlage zum Protokoll beigefügte Präsentation zu der Vorlage MV/0072/20. Er weist darauf hin, dass die Vorlage mit den Einwendungen auch auf der städtischen Internetseite zu finden sei.
Nach kurzer Erörterung wird vom Ortsrat angeregt, bei der Einwendung 1.2.17 die Bewertung der Verwaltung um den Satz „das grundsätzliche Veränderungsverbot erfasst sämtliche Elemente unabhängig von ihrer Detaildarstellung“ zu ergänzen.
Auf Nachfrage informiert Herr Sander, die Naturschutzbehörde könne sagen, wie sie sich eine Bewirtschaftung vorstelle. Dies werde allerdings nicht in der Verordnung aufgeführt, sondern sei in den entsprechenden Pachtverträgen geregelt.
Aus dem Ortsrat wird angefragt, ob die Eigentümer der Teichflächen einen finanziellen Unterhaltungsbeitrag bekämen und ob dies in der Verordnung (Vertragsnaturschutz) geregelt werde. Dazu erklärt Herr Sander, mit dem Ministerium würden seit vielen Jahren dazu Gespräche geführt. Das Land habe noch keine Regelung für eine Direktzahlung. Die Verordnung sei unabhängig davon.
Ortsbürgermeister Gevers berichtet, der größte Teil des Entfangs (104 Hektar) gehöre der Familie Brackhausen. Wenn keine Möglichkeit einer Zahlung bestehe, werde die wirtschaftliche Situation der Familie sehr beeinträchtigt. Daher könne dem so nicht zugestimmt werden. Er sei auch der Meinung, dass dieses Gebiet als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden solle. Dies gehe aber nur, wenn es einen finanziellen Ausgleich gebe.
Sodann beschließt der Ortsrat einstimmig:
Der Ortsrat befürwortet ein Naturschutzgebiet nur, wenn finanzielle Mittel fließen und bestimmte Bereiche extensiv (auch ganzjährig) z. B. durch Moorschnucken beweidet werden dürfen.
Nach kurzer Erörterung besteht Einvernehmen, dass der Ortsbürgermeister zu den Begehungsterminen des Grobebachs eingeladen werden soll. Dieser gebe dann die Information an den Ortsrat weiter.
Ortsbürgermeister Gevers merkt an, nach der Gewässerschutzverordnung sei am Grobebach ein fünf Meter breiter Streifen ohnehin unter Schutz gestellt. Daher seien schon eine Reihe an Begrenzungen vorhanden. Er sei dafür, dort ein Landschaftsschutzgebiet einzurichten, da ein Naturschutzgebiet bei den Anwohnern psychologisch eine Einengung darstelle.
Ortsratsmitglied Marks informiert, Celle sei eine der letzten Regionen, die teilweise die vorgeschriebene Unterschutzstellung noch nicht vorgenommen habe. Dies koste sehr viel Geld.
Herr Sander berichtet, bisher hätten noch keine Zahlungen geleistet werden müssen. Sollten diese fällig werden, leite die Bundesrepublik Deutschland diese an die Länder weiter. Bei einer Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet müssten alle Fachbehörden erneut beteiltigt werden. Dann dauere das Verfahren noch länger.
Sodann wird die Sitzung von 20:10 bis 20:30 Uhr für Fragen der anwesenden Bürger unterbrochen.
Anlagen zur Vorlage
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