25.06.2020 - 6 Anpassung der Fördervoraussetzungen an die neue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 25.06.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Städtebauförderung
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert für die TOP 6 bis 9 die Anpassung der Fördervoraussetzungen an die neuen Städtebauförderungsprogramme. Die Städtebauförderung wurde im Rahmen der Bund – Länder - Vereinbarung für die Förderung ab dem Programmjahr 2020 mit dem Ziel der Weiterentwicklung, Entbürokratisierung und Flexibilisierung überarbeitet und neu strukturiert. Strukturell stand dabei die Konzentration auf drei Programme bei gleichzeitiger Einstellung der bisherigen Programmkomponenten im Vordergrund.
In den neuen Programmen:
1. Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne werden die ehemaligen Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz (Altstadt Celle), Kleinere Städte und Gemeinden, sowie teilweise Gesamtmaßnahmen des ehemaligen Programms Zukunft Stadtgrün
2. Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten wird das bisherige Programm Soziale Stadt
3. Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten werden die bisherigen Förderinhalte des ehemaligen Programms Stadtumbau (Neuenhäusen und Allerinsel) sowie teilweise des Programms Zukunft Stadtgrün fortentwickelt und gebündelt.
Zudem erläutert die Verwaltung den aktuellen Sachstand des Sanierungsgebietes.
Der Ausschuss gibt mehrheitlich bei einer Enthaltung folgende Beschlussempfehlung:
