09.07.2020 - 15 Antrag der CDU-Fraktion "Mindestvoraussetzung f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 09.07.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Gevers erklärt, dass man in den nächsten Monaten häufiger über die Unterschutzstellung von Gebieten in Celle diskutieren und entscheiden müsse. Der dieser Vorlage zu Grunde liegende CDU-Antrag fordere die Vorlage eines Pflege- und Bewirtschaftungsplanes für das unter Schutz zu stellende Gebiet vor der formellen Unterschutzstellung. Diesbezüglich zitiert er wie folgt aus der einschlägigen europäischen Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume:
„Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Diese Richtlinie leistet somit einen Beitrag zu dem allgemeinen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt kann in bestimmten Fällen die Fortführung oder auch die Förderung bestimmter Tätigkeiten des Menschen erfordern.“
Dies seien keine natürlichen Räume, sondern Landschaften und Ökosysteme, die weitgehend durch den Eingriff von Menschen entstanden sind. Kulturräume, in denen der Bestand von Pflanzen- und Tiergesellschaften erfasst worden sei, die als schützenswert erkannt wurden und jetzt als FFH-Gebiete in dem einmal definierten Zustand erhalten bleiben oder auch in einen naturähnlichen Zustand verändert werden sollen. Das sei aber nur möglich, wenn die Natur sich nicht selbst überlassen bleibt, sondern bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, d. h. es müssen Pläne für die Erreichung dieser Ziele erstellt und mit den nötigen finanziellen Mittel hinterlegt werden. Etwas undeutlich sei das auch schon in der Habitat-Richtlinie von 1992 enthalten gewesen (u. a. in Art. 6 Abs. 1, wo die Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen und für die Gebiete spezifische Entwicklungspläne mit darin enthaltenen Wirtschaftsplänen aufzustellen). Die Bestimmungen des Artikels 6 Abs. 1 seien etwas schwammig gewesen und deshalb habe die europäische Kommission im Jahr 2019 die Vorgaben dieses Artikels unter der Überschrift „Natura 2000 - Gebietsmanagement“ erläutert. Darin werde auch die Sinnhaftigkeit von Verträgen zwischen den zuständigen Behörden und den privaten Landbesitzern angesprochen, die sich auf einzelne Grundstücke beziehen und nicht das gesamte Gebiet umfassen müssen. Die Logik vertraglicher Vereinbarungen liege darin, dass erst nach Abschluss des Vertrages die darin bestimmte Maßnahme umgesetzt wird. Und das sei genau der Punkt, der in dem CDU-Antrag gefordert werde. Die Verwaltungsvorlage erläutert dazu, dass es nach den Bestimmungen des Landes Niedersachsen keine obligatorische Kopplung zwischen dem Erlass einer NSG-Verordnung und der Vorlage eines Pflege- und Bewirtschaftungsplanes gebe. Er frage sich, ob das die EU so gewollt habe. Er befürchtet, dass diese Haltung eher zu einer Ablehnung einer Unterschutzstellung als zu einer einvernehmlichen Entscheidung zum Erhalt der betreffenden Landschaft führe. Man müsse bei solchen Vorhaben die Bürger/innen mitnehmen, wenn man das gewünschte Ziel erreichen wolle. Ansonsten falle es vielen Ratsmitgliedern schwer, einer NSG-Verordnung zuzustimmen.
Ratsherr Biermann erklärt, dass Naturschutz nur mit dem Bürger möglich sei. Die EU habe aufgefordert, bis Oktober d. J. die betreffenden Gebiete unter Schutz zu stellen. Dies könne ein NSG oder ein LSG sein; der Landkreis habe z. B. in Winsen ein LSG festgesetzt. Diesen Rahmen sollte man in Celle auch ausschöpfen, denn Celle sei eine Stadt, in der viele Menschen angesiedelt sind. Folglich sollten vorrangig die Belange der Menschen berücksichtigt werden. Er regt deshalb an, möglichst LSGe einzurichten. Dies gelte auch für den Entenfang, dort sollte man nur punktuell ein NSG vorsehen.
Ratsfrau Schrader berichtet, dass die Verwaltung bisher viel Arbeit investiert habe (u. a. in die Bürgerbeteiligung). Diese Thematik sei mehrfach verschoben worden, u. a. weil Nachbesserungen erforderlich waren. Das eben geschilderte Flickwerk von Ratsherrn Biermann sei nicht sinnvoll, sie plädiere dafür, durchgehend NSGe einzurichten. Die Nutzung von Grundstücken sei weiterhin möglich und ein generelles Betretungsverbot gebe es auch nicht. Sie betont, dass die Einrichtung eines Naturschutzgebietes nicht gleich den Untergang der Welt bedeute. Bei Bürgermeister Gevers habe sie jedoch den Eindruck, dass das für ihn so zutrifft.
Ratsherr Dr. Hörstmann weist darauf hin, dass die hiesigen Landwirte die Einrichtung eines NSG ganz anders beurteilen würden, denn sie würden dann erhebliche Einschränkungen erfahren. Er sehe die Verwaltungsvorlage skeptisch, denn es werde zu wenig auf die Möglichkeiten eines LSGes eingegangen. Deshalb werde die Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN hier nicht zustimmen.
Ratsherr Ceyp erklärt, dass jeder Fall individuell geprüft werden sollte, ob ein NSG oder ein LSG eingerichtet werden soll. Deshalb sollte man erst die Rahmenbedingungen klären und danach festlegen, in welche Kategorie es eingeteilt werden soll.
Beigeordneter Zobel führt aus, dass es nur diese eine Welt gebe; deshalb müsse es das Ziel sein, die vorhandenen Lebensräume zu schützen. Die Flora und Fauna dürfe man nicht immer nur aus der Sicht des Menschen definieren, denn viele Tier- und Pflanzenarten seien vom Aussterben bedroht. Ein „Weiter so“ dürfe es deshalb nicht geben, es müssten schnellstens Schutzgebiete ausgewiesen werden.
Beigeordneter Trenkenschu weist darauf hin, dass die GRÜNEN mal wieder reinen Populismus betreiben würden. In Deutschland seien die höchsten Standards beim Umweltschutz vorhanden, diese gebe es in anderen Ländern nicht. Man könne nicht jeden Tag die Welt retten. Er unterstützt die Aussagen von Herrn Gevers und Herrn Biermann.
Beigeordneter Wille hebt hervor, dass die GRÜNEN immer nur mit Scheuklappen auf die Welt schauen würden. Für sie zähle ausschließlich ein NSG, alles andere wäre nicht geeignet. In Altencelle gebe es Landwirte, die durch die Ausweisung eines NSGes in ihrer Existenz bedroht wären. So mache man keine Politik für die Menschen.
Bürgermeisterin Fiß betont, dass auch ein LSG geeignet sei, die Natur zu schützen. Die in Rede stehenden Maßnahmen müssten stets kompatibel mit dem Menschen sein.
Beigeordnete Rodenwaldt-Blank weist darauf hin, dass es in der Vorlage nicht vorrangig um NSGe und LSGe gehe, sondern darum, ob man einen Pflege- und Bewirtschaftungsplan haben wolle. Darüber werde heute abgestimmt.
Ratsherr Müller zeigt sich erschrocken, dass immer wieder die Keule „Existenzen werden vernichtet“ geschwungen werde. Seine damalige Existenz am Nordwall sei auch durch einen Ratsbeschluss beendet worden und er musste sich auch damit abfinden. Es gehe hier um das Ganze und heute werde eine richtungsweisende Entscheidung getroffen.
Nach dem Abschluss der Aussprache gibt Bürgermeister Gevers folgende persönliche Erklärung ab:
„Den Vorwurf von Frau Schrader, er würde sich gegen Naturschutz aussprechen, weist er entschieden zurück.“
Danach entscheidet der Rat einstimmig bei 7 Enthaltungen wie folgt:
Der Rat nimmt die Übersicht gemäß der Anlage zu Bedarf und Umsetzung von Unterhaltungs-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf Grundlage bestehender Planungen und Regelwerke im Bereich geplanter Naturschutzgebiete zur Umsetzung der FFH-Richtlinie in der Stadt Celle zur Kenntnis und stellt fest, dass damit grundsätzlich die Mindestvoraussetzung für die Zustimmung zu einer NSG-Verordnung erfüllt ist. Im Einzelfall wird zu entscheiden sein, ob eine Unterschutzstellung nach NSG erforderlich ist, oder mit einer LSG-Verordnung das Schutzziel erreicht werden kann.
Der Antrag ist formal behandelt und erledigt.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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49,1 kB
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(wie Dokument)
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