09.09.2020 - 3 Bebauungsplan Nr. 39 Wce "Feuerwehrgerätehaus W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Westercelle
- Gremium:
- Ortsrat Westercelle
- Datum:
- Mi., 09.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Ziele:
- Sicherstellung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr auf den jeweiligen Stand der Technik und Qualifizierung der Feuerwehr-Mitarbeiter; Zukunftsfähigkeit des ehrenamtlichen Brandschutzes sichern
Wortprotokoll
Herr Siol und Frau Schwerdt stellen die Historie und die Festsetzungen des o. a. Bebauungsplanes vor. Besonderes Augenmerk musste bei der Planung auf die Einrückzeit der Feuerwehrleute und zeitliche Erreichbarkeit des Einsatzortes, Umweltbelange / Umweltauswirkungen sowie die schalltechnische Begutachtung gelegt werden. Auch die Anordnung der Gebäude, Parkflächen und Zuwegungen wird erläutert. Zusammenfassend wird festgestellt, dass der geplante Standort alternativlos ist.
Auf Nachfrage aus dem Ortsrat wird ergänzt, dass der Zeitpunkt der Ameisenumsiedlung zwar nicht ideal aber in engem Kontakt mit einem Sachverständigen durchgeführt worden sei. Im Übrigen sei dies gängige Praxis bei allen Bauvorhaben in Deutschland.
Nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates wird die Sitzung von 19:04 Uhr bis 19:15 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen.
Der Ortsrat unterstützt ausdrücklich den Neubau des Feuerwehrhauses am vorgeschlagenen Standort und empfiehlt dem Rat der Stadt Celle mit sieben Ja-Stimmen bei einer Enthaltung wie folgt zu beschließen:
Beschlussvorschlag:
- Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Westercelle“ mit örtlicher Bauvorschrift sowie der zugehörigen Begründung wird entsprechend den in Anlage Nr. 3 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungen beschlossen.
- Der Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Westercelle“ mit örtlicher Bauvorschrift wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Begründung wird zugestimmt.
- Die Stadt Celle verpflichtet sich, die in der Artenschutzrechtlichen Untersuchung zum Bebauungsplan festgelegten Maßnahmen durchzuführen und dauerhaft zu unterhalten. Dies betrifft sowohl die Anbringung von Fledermausunterkünften und Nisthilfen als auch die Versetzung der Ameisennester soweit dies für den Bau der Feuerwehr erforderlich sein sollte. Die Stadt Celle verpflichtet sich für die entfallenden Alleebäume neue Bäume zur Ergänzung der vorhandenen Allee zu pflanzen und diese dauerhaft zu erhalten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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785,1 kB
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2
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2,3 MB
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3
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1,9 MB
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831,1 kB
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(wie Dokument)
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185,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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(wie Dokument)
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214,3 kB
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(wie Dokument)
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802,3 kB
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(wie Dokument)
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574,2 kB
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10
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(wie Dokument)
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531 kB
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11
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(wie Dokument)
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346,4 kB
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