14.09.2020 - 5 Entwurf einer Verordnung über das Naturschutzge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 14.09.2020
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum; Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die CDU-Fraktion beanstandet, dass die Vorlage zu spät kam und daher keine Beratung auf Fraktionsebene möglich gewesen sei. Die SPD-Fraktion schließt sich dieser Aussage an.
Stadtbaurat Kinder erläutert, dass es sich bei der Mitteilungsvorlage um eine erneute Information zu einer zweiten Auslegung handelt. Nach der ersten Auslegung des Verordnungsentwurfs und der Prüfung der eingegangenen Einwände sind geringfügige Änderungen zur ersten Fassung aufgenommen worden, die jedoch eine zweite Auslegung erforderlich machen. So sind die Auenwälder nördlich der Allerinsel und ein Kleingewässer mit aufgenommen worden.
Herr Kinder erläutert, dass sich die Verwaltung bei der Ausweisung des NSG nur auf die unmittelbar in Flussnähe liegenden Bereiche beschränkt hat. Gründe für die Ausweisung dieser Flächen als NSG liegen u. a. in der Schließung und Schaffung eines durchgängigen Korridors zwischen den angrenzenden bereits bestehenden NSG östlich und westlich dieses Gebietes.
Man habe sowohl die Naherholung weiter gesichert wie auch erforderliche Wegebeziehungen und die Möglichkeit zum Baden berücksichtigt. 90 % der Flächen liegen dabei in öffentlicher Hand. Die Verwaltung legt der Politik einen rechtssicheren Vorschlag vor. Mit der zweiten Auslegung besteht wiederum die Möglichkeit Einwände einzubringen.
Die Verwaltung stellt nunmehr den Verordnungsentwurf anhand von Karten dar.
Der Ausschuss berät die Inhalte des Verordnungsentwurfs und lässt sich nochmals die Unterschiede zwischen NSG und LSG durch die Verwaltung erläutern.
Die FDP-Fraktion beanstandet, dass die Verwaltung ihren Antrag aus 2019 auf Ausweisung dieses Gebietes als LSG nicht nachgekommen ist.
Die Verwaltung erläutert daraufhin, dass das BNatSchG eindeutige Vorgaben macht, wann ein Gebiet als NSG ausgewiesen werden muss und wann es als LSG ausgewiesen werden kann. Der vorgelegte Entwurf stellt eine rechtssichere Verordnung dar. Der FDP-Antrag wird gemeinsam mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Abschluss des Verfahrens behandelt werden, um alle Anregungen und Bedenken aus der Beteiligungsphase berücksichtigen zu können.
Stadtbaurat Kinder bot an, dass die Verwaltung weitere Beratungen in den Fraktionen durchführt, falls dieses gewünscht sei.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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