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ALLRIS - Auszug

17.11.2020 - 10 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Kalkulation erfolgt ebenfalls nach dem neuen Kalkulationsschema unter Berücksichtigung der kalkulierten Steigerungsraten für Personal- und Sachkosten.

 

Zur besseren Übersicht verweist Herr Martin auf die als Anlagen beigefügten Grafiken „02 Verlauf Niederschlagswassergebühr“ sowie „03 Verlauf Schmutzwassergebühr“.

 

Herr Martin erläutert dazu anhand der Grafik für die Schmutzwassergebühr, dass die Schmutzwassergebühr in den Jahren 2018 bis 2019 aufgrund von Überdeckungen der Vorjahre (2015 2017) unterhalb der erwarteten Betriebskosten festgesetzt werden konnte. Aufgrund der Auflösung der Überdeckung der Vorjahre, fällt die Gebührenminderung für die Jahre 2020 und 2021 geringer aus.

 

Eine Steigerung zum Jahr 2020 ergibt sich aus diversen Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Klärwerk, wobei der zu erwartende Frischwasserverbrauch gleichbleibend mit 3.500.000 m³ angesetzt wurde. Hierdurch ergibt sich eine Steigerung der Schmutzwassergebühr von 2,65 € / m³ auf 2,82 € / m³.

 

Die Prognoserechnung zeigt einen weiteren Anstieg der Schmutzwassergebühr bis zum Jahr 2024.

 

Bei der Niederschlagswassergebühr wirkt sich die Verschiebung des Aufwandes für die Kanalreinigung in die Schmutzwasserkanalisation positiv aus. Weiterhin werden externe Kosten für die Ersterfassung der versiegelten Flächen ab 2021 entfallen. Dadurch konnte der negative Ergebnisvortrag reduziert werden und die Gebühr nahezu stabil mit 0.76 €/m² kalkuliert werden (2020 = 0,77 €/m²).

 

Die Prognoserechnung zeigt eine stabile Niederschlagswassergebühr bis zum Jahr 2024.

 

Alle sonstigen Gebühren konnten aufgrund der positiven Entwicklung der Betriebskosten bzw. Verminderung der Sachkosten leicht reduziert werden.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig bei einer Enthaltung:

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage