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ALLRIS - Auszug

11.11.2020 - 5 Haushalt 2021 - Zuständigkeitsbereich des Aussc...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung stellt die Positionen des Haushaltes 2021 vor. Es wird mitgeteilt, dass das Produktkonto 111310 – Integration im endgültigen Haushalt 2021 nicht mehr vorhanden sein wird, da dieser Bereich und somit auch der Haushaltsansatz zur Celler Zuwanderungsagentur wechselt.

 

Die restlichen Ansätze sind so geblieben wie im letzten Jahr, hier gibt es keine Änderungen.

 Aus dem Ausschuss wird Kritik an der Abgabe des Aufgabenbereichs Integration zur Zuwanderungsagentur laut. Auch wird Unverständnis darüber geäußert, nicht vorab hierüber informiert und beteiligt worden zu sein.

 

Die Verwaltung erklärt, dass der Ausschuss auch weiterhin über die Tätigkeiten im Bereich der Integration informiert wird und somit auch Einfluss nehmen kann.

 

Weiterhin wird mitgeteilt, dass die Verwaltung schon seit längerer Zeit darüber nachgedacht hat, die Aufgaben im Bereich der Integration anstatt an zwei an einer Stelle zu bündeln. In dieser Auffassung wurde sie auch durch die im Bereich Integration durchgeführte Prüfung des Landesrechnungshofes bestätigt.  Es wurde daher entschieden, dass diese Aufgabe bei

der Celler Zuwanderungsagentur als Eigenbetrieb der Stadt Celle richtig und sinnvoll angesiedelt sei.  Da es sich bei dieser organisatorischen Veränderung um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, wurde dieses Vorgehen vorab nicht mit dem Ausschuss für Soziales und Integration abgesprochen. Migranten, auch solche die schon länger in Celle leben, erhalten weiterhin jederzeit Beratung und Hilfe. Diese jedoch zukünftig durch die Celler Zuwanderungsagentur.

 

Ratsfrau Schrader merkt an, dass der Ausschuss dann zukünftig „Ausschuss für Soziales“ heißen müsste, und die beratenden Mitglieder wegfallen könnten.

 

Ergänzend zum Protokoll:

Nach interner Klärung teilt die Verwaltung mit, dass beabsichtigt ist, zunächst bis zum Ende der laufenden Wahlperiode die Zusammensetzung sowie die Aufgaben und die Bezeichnung des Ausschusses beizubehalten.

 

Aus der CDU-Fraktion wird der Wunsch geäußert, dass die Wege über die Vergabe der Mittel für Integration weiterhin nachvollziehbar sein sollten.

 

Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass die „Bunte Liste“ weiterhin bei der Stadt Celle verbleibt.

 

Ratsherr Didschies fragt abschließend nach, ob der Antrag des Jugendmigrationsdienstes zur Bezuschussung der mobilen Migrationsberatung für 2021 bekannt sei, und ob über diesen bei der Stadt Celle gestellten Antrag bereits entschieden wurde.

 

Der Jugend-Migrationsdienst (JMD) hatte ursprünglich beim Landkreis Celle einen Antrag auf Zuschuss zur Fehlbetragsfinanzierung der gestiegenen Personalkosten für seine mobile Beratungstätigkeit im Jahr 2021 in Höhe von 31.337,27 € gestellt. Begründet wurde der Antrag durch gestiegene Personalkosten aufgrund tariflicher Vergütungen, da das CJD seine Mitarbeiter ab 2021 nach dem Tarifwerk der AVR Diakonie Deutschland bezahlt.

 

Diesen fehlenden Betrag will der Landkreises Celle nicht in Gänze übernehmen, da auch die

Stadt von dem Angebot profitiert. Im Sozialausschuss des Landkreises Celle wird am 12.11.2020 über die dortige Beschlussvorlage abgestimmt, dem Jugend-Migrationsdienst für seine mobile Beratungstätigkeit im Jahr 2021 15.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Der darüberhinausgehende Antrag soll abgelehnt werden.

 

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass der Antrag des JMD vor 10 Tagen bei der Stadt Celle als Mail an Frau McDowell eingegangen ist. Über den Antrag sei jedoch noch nicht abschließend entschieden worden. Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass die mobile Migrationsberatung des Jugendmigrationsdienstes bislang immer vom Landkreis und nicht von der Stadt gefördert wurde. Diese trägt einen Anteil letztlich wie alle anderen kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage.

 

Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass es sich bei den beantragten Geldern um freiwillige Leistungen handelt und die Stadt Celle in diesem Bereich aufgrund der angespannten Haushaltslage wenig Spielraum hat. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, noch vor der Sozialausschusssitzung des Landkreises eine Entscheidung zu treffen und die städtischen Mitglieder des Sozialausschusses darüber zu informieren. Diese könnten dann zur Sicherstellung dieses sinnvollen Angebotes die volle Übernahme des Fehlbetrages durch den Landkreis beantragen. Die Verwaltung sagt die Rückmeldung zu.

 

Abschließend empfiehlt der Ausschuss für Soziales und Integration dem Rat, den Budgethaushalt 2 für das Haushaltsjahr 2021 mit den in der Beschlussvorlage aufgeführten Produkten zu beschließen.