Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

26.11.2020 - 18 Verordnung über das Naturschutzgebiet "Entenfan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Biermann erklärt, dass seine Fraktion dieses Vorhaben ablehnt, denn wo Menschen siedeln und wirtschaften, da sollte ein LSG und kein NSG gewählt werden. Es habe viele Einwände aus dem Bereich Boye und Stedden gegeben, insbesondere von Landwirten. Die Landwirtschaft sei für diese Region wichtig und vergleichbare Auswirkungen habe es schon mal in Altenhagen gegeben, die zur Aufgabe von Betrieben geführt hätte. Die in Rede stehende Betreiberfamilie bekäme große Probleme, wenn hier eine NSG beschlossen wird. Im Übrigen habe er große Zweifel, dass das Land den avisierten Vertrag abschließen wird, wenn der Rat sich heute r ein NSG entscheidet. Hier werde hoch gepokert. Weiterhin seien auch diverse private Grundstücke betroffen, da gehe das NSG teilweise direkt durch das Wohnzimmer.

 

rgermeister Gevers trägt vor, dass sein Vorredner mal den Entenfang besuchen sollte, denn das sei Natur pur. Dort seien viele Vogelarten ansässig, u. a. auch der Seeadler. Dieses Areal müsse unter Naturschutz gestellt werden, denn bei einem LSG gebe es keine Finanzleistungen vom Land. Das zuständige Landesministerium habe signalisiert, dass eine Finanzierung hier erfolgen werde, da beim Entenfang eine besondere Sachlage vorhanden sei. Dies sei ein Kleinod, das gepflegt werden müsse. Für die Bürger/innen in Boye werde sich nichts ändern und er habe noch kein Wohnzimmer gesehen, durch das ein NSG gehe. Im Übrigen gebe es in Boye keine Landwirtschaft mehr.

 

Ratsfrau Schrader weist darauf hin, dass das NSG für den Entenfang lange fraglich gewesen sei. Jetzt sei man auf der Zielgeraden und sie hoffe auf breite Zustimmung im Rat. Den Ausführungen des Ratsherrn Biermann könne sie nicht folgen und diese seien unzutreffend. Sie dankt vor allem Herrn Lothar Sander von der Verwaltung, der dieses Vorhaben über viele Jahre vorbereitet und begleitet hat.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann befürchtet, dass sich bei einem NSG die Bürger/innen nicht mehr frei bewegen können. Dies wäre bei einem LSG anders. Die Formulierung „Vertrag in Aussicht“ sei sehr schwammig, da sollte man sich genau überlegen, wie man hier vorgeht, denn es sei nichts schriftlich fixiert. Man sollte das NSG erst beschließen, wenn der Vertrag geschlossen worden ist. Im Übrigen werde bei einem LSG die Natur auch hinreichend geschützt. Das jetzt geplante NSG gehe durch einige Gärten in Boye, dies komme einer zwangsweisen Enteignung gleich und könne bei einer Veräerung des Grundstücks problematisch werden.

 

Beigeordneter Trenkenschu berichtet, dass es dieses Gebiet schon über 300 Jahre gebe. Da frage er sich, warum jetzt hier regulierend eingegriffen werden müsse. Jetzt drohe eine erhebliche Einschränkung für die Bürger/innen in Boye, dies sei eine unnütze Überregulierung. Zudem sollte man ohne Vertrag keinen Beschluss fassen.

 

Ratsherr Rentsch betont, dass die Bürger/innen von dem zu beschließenden NSG kaum etwas merken werden. Es seien viele Ausnahmegenehmigungen enthalten, so dass es kaum Einschnitte gebe. Im Übrigen müsse der Rat erst das NSG beschließen, erst danach könne der Vertrag geschlossen werden. 

 

Ratsherr Müller weist darauf hin, dass lt. Auskunft von Bürgermeister Gevers das zuständige Ministerium bereits schriftlich zugesagt habe, den Vertrag zu schließen, wenn der Rat heute das NSG entsprechend verabschiedet. Solch eine Zusage sollte ausreichend sein, um das Vorhaben heute auf den Weg zu bringen. Dieses Projekt nne ggf. auch für andere Kommunen interessant sein. Im Übrigen diene solch ein Beschluss auch dazu, die Umwelt für die nachfolgenden Generationen zu erhalten.

 

rgermeisterin Fiß merkt an, dass es sinnvoll gewesenre, wenn die schriftliche Zusage des Landes den Ratsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung zugeschickt worden wäre.

 

Ratsfrau Marks erklärt, dass sie dem NSG zustimmen werde. Sie weist jedoch darauf hin, dass die Punkte a) und b) nicht in den Beschlussvorschlag hineingehören, denn es gehe rein um die Ausweisung eines NSG. Der beabsichtigte Vertragsabschluss sei Ländersache. Im Übrigen habe es lt. Auskunft der Verwaltung seinerzeit bei dem NSG im Bereich der oberen Aller in Altencelle solch eine Einlassung zu Anliegern, wie unter Punkt a) beschrieben, nicht gegeben. Deshalb beantragt sie, die Punkte a) und b) aus dem Beschlussvorschlag herauszunehmen. Sollte dies abgelehnt werden, beantragt sie, über die Punkte a) und b) einzeln abzustimmen.

 

Auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden gibt Stadtbaurat Kinder dazu an, dass die Punkte a) und b) nicht zwingend im Beschlussvorschlag enthalten sein müssen. Diese Ausführungen würden jedoch deutlich machen, was hier konkret verhandelt worden ist. Danach zitiert er aus dem Schreiben des zuständigen Ministers an den Oberbürgermeister, danach sei eine vertragliche Vereinbarung mit der Bewirtschaftung das passende Instrument zur Erreichung der naturschutzfachlichen Ziele. Der Vertragspartner sollte wie üblich die Untere Naturschutzbehörde sein; die Kostenerstattung erfolge dann später durch das Land. Soweit sei man bei diesem Thema noch nie gewesen, zum einen was die Teichwirtschaft in Boye angeht und zum anderen was die Regelungslücke in ganz Niedersachsen betrifft. Er betont, dass zunächst die Verordnung beschlossen werden müsse; erst danach können die Verträge geschlossen werden.

 

Danach lässt der Ratsvorsitzende über den Antrag von Ratsfrau Marks abstimmen, die Punkte a) und b) aus dem Beschlussvorschlag herauszunehmen. Dieser Antrag wird mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Ebenso wird der zweite Antrag von Ratsfrau Marks auf getrennte Abstimmung mehrheitlich bei fünf Ja-Stimmen abgelehnt.

   

Reduzieren

Danach beschließt der Rat mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die Verordnung zur Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Entenfang Boye und Grobebach“ einschließlich Verordnungskarte und Begründung (Anlagen 2 bis 4 der o. g. Vorlage) mit ausdrücklichem Hinweis auf

 

a.

Die Klarstellung, dass für die Bewohner der Ortschaft Boye keine Folgen des Naturschutzgebietes erkennbar sind, die eine Änderung von Nutzungen beziehungsweise der alltäglichen Lebenspraxis erfordern.

 

b.

Den beabsichtigten Abschluss eines Vertrages zwischen der Bewirtschafterin des „Entenfang Boye“ und der Unteren Naturschutzbehörde, in dem die in den einzelnen Gebieten fachlich erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die zu berücksichtigen Kosten bzw. ihre Erstattung durch das Land festgelegt werden.

 

Der Rat nimmt die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erstellte Tabelle (Anlage 1 der o. g. Vorlage) als Hinweise auf die Formulierung des Verordnungstextes und der Begründung zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage