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ALLRIS - Auszug

11.02.2021 - 15 Antrag von Ratsfrau Inga Marks "Anfrage zu den ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

Nach TOP 15:

Eilantrag der SPD-Fraktion „Öffnung der Fußngerzone in der Celler Innenstadt während eines coronabedingten Lockdowns mit Schließung der Gastronomie“ (siehe Anlage)

 

Mit dem o. g. Antrag soll erreicht werden, dass die Fußngerzone in der Celler Innenstadt zu bestimmten Zeiten von Privat- und Lieferfahrzeugen zur Abholung von Getränken und Mahlzeiten bzw. zur Belieferung befahren werden darf, um die Zugänglichkeit zu den Gastronomiebetrieben während des Lockdowns zu erleichtern. Die Verwaltung gibt in diesem Zusammenhang zu Bedenken, dass zwar durch den Lockdown weniger Fußngerbetrieb in der Innenstadt stattfindet, es gibt aber immer noch viele Einrichtungen, die geöffnet haben. Dazu gehören z. B. Drogerien, Bäcker, Fleischer, dazu kommen viele Geschäfte, die einen Onlineservice anbieten, d.h. es befinden sich immer noch Personen in der Innenstadt, die davon ausgehen, dass sie sich in einer geschützten Fußngerzone aufhalten. Darüber hinaus befinden sich in der Innenstadt auch schutzbedürftige Wohnungen.

In unmittelbarer Nähe der Fußngerzonen befinden sich auf und in dem Inneren Altstadtring (Kleiner Plan, Am Heiligen Kreuz, Schuhstraße, Kanzleistraße, Stechbahn, Markt, Bergstraße, Großer Plan, Brauhausstraße, Südwall) zahlreiche Lieferzonen und Kurzzeitparkplätze, welche durch Lieferfahrzeuge und Kunden genutzt werden können. Wegen des Lockdowns findet hier zurzeit nur sehr wenig Kfz-Verkehr statt, so dass man davon ausgehen kann, dass hier zu jeder Zeit freie Parkplätze verfügbar sind. Die Gastronomiebetriebe sind von hier aus i. d. R. innerhalb von zwei Minuten fußufig erreichbar. Eine Aufhebung der Fußngerzone könnte auch nicht auf die genannte Nutzergruppe beschränkt werden, das hätte zur Folge, dass dort jeder fahren dürfte. Vor den betroffenen Betrieben wären Lieferzonen einzurichten und andere Bereiche müssten zur Freihaltung von Rettungswegen mit Halteverboten beschildert werden. Zu den Marktzeiten wären separate Regelungen zu treffen. Darüber hinaus ist für eine Aufhebung von Fußngerzonen ein zeitaufwendiges straßenrechtliches Einziehungsverfahren durchzuführen. Eine kurzfristige Umsetzungsmöglichkeit ist somit nicht gegeben. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung den Antrag abzulehnen.

 

Die formelle Beantwortung des Antrags erfolgt mittels Vorlager den Verwaltungsausschuss.

 

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Anlagen zur Vorlage