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ALLRIS - Auszug

18.02.2021 - 16 Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Biermann hrt aus, dass sich der Rat schon länger mit der Abwägung Natur-  oder Landschaftsschutzgebiet beschäftige. Hier solle nun ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen werden. Dies werde von der AfD-Fraktion befürwortet, denn man müsse die Belange der Menschen bei solchen Maßnahmen stets hinreichend berücksichtigen und wenn immer möglich, ein LSG hlen. In der letzten Ratssitzung, in der es u. a. auch um die Thematik NSG für den Entenfang in Boye ging, habe Bürgermeister Gevers ausgeführt, dass für den Entenfang nur ein NSG in Betracht kommen könne, da dort u. a. der Seeadler brütet. Diesbezüglich weist Ratsherr Biermann darauf hin, dass das Hinweisschild für ein LSG das Bild eines Seeadlers beinhaltet. Folglich könnten sich die Ratsmitglieder zukünftig mit ruhigem Gewissen r ein LSG entscheiden, denn auch diese Maßnahme biete einen guten Schutz für die Natur.

 

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Danach beschließt der Rat einstimmig die Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) "Auengrünland und Auwälder bei Boye und Klein Hehlen" einschließlich der Verordnungskarten (Übersichts- und Detailkarte) sowie Begründung (Anlagen 2 bis 4 der o. g. Vorlage) sowie die Kenntnisnahme, Berücksichtigung, Zurückweisung oder anderweitige Erledigung der im Rahmen der Beteiligung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß den in der anliegenden Tabelle (Anlage 5 der o. g. Vorlage) unter Spalte 4 “Beschlussempfehlung“ aufgeführten Erledigungsvorschlägen.

 

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Anlagen zur Vorlage