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ALLRIS - Auszug

18.02.2021 - 12 Bebauungsplan Nr. 25 Ace 2.Ä. der Stadt Celle "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Rentsch erläutert die geplante Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage in Altencelle im beschleunigten Verfahren. Die geplante Erweiterung führe dazu, dass das vorhandene Trockenbiotop vollständig verloren geht, doch der Ausgleich des Verlustes von 730  erfolge auf einer Fläche im Westen Celles, die doppelt so groß gewählt worden sei. Die SPD-Fraktion werde hier zustimmen.

 

Beigeordnete Rodenwaldt-Blank fragt sich, warum hier ein beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung der Umweltprüfung gewählt worden sei. Ihres Erachtens werde der Ratsbeschluss „Klima in Not“ nicht hinreichend gewürdigt. Bereits in den Ausführungen zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes im September 2019 habe Herr Prof. Dr. Kaiser erläutert, dass im Rahmen einer 2014 durchgeführten Heuschrecken-Bestandsaufnahme auf dem seinerzeit noch größeren Trockenbiotop insgesamt 14 Heuschreckenarten nachgewiesen wurden. Unter den festgestellten Arten seien drei in der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Heuschrecken aufgeführt. Die nun geplante Erweiterung führe dazu, dass das gesetzlich geschützte Trockenbiotop vollständig verloren geht. Die geplante Kompensationsfläche sei aus fachlicher Sicht bzw. waldrechtlich und ökologisch bedenklich (u. a. durch die Beschattung des angrenzenden Hochwaldes). Die vorliegende Beschlussvorlage gebe leider keine sachdienliche Begründung zur Erweiterungsfläche der Abfallentsorgungsanlage. Erwähnung findet auch nicht, dass die Erweiterungsfläche ausschließlich der Erweiterung des Rückbauzentrums der Firma Hellmann dienen soll, die sich um eine zusätzliche Lagermöglichkeit erweitern möchte. Das bereits bestehende Rückbauzentrum betreibe die Firma Hellmann als Mieter des Zweckverbandes Abfallwirtschaft. Im Rückbauzentrum werden mit Hilfe von ca. 25 Mitarbeitenden der Lebenshilfe Elektrogeräte zurückgebaut. Gern würde sie als Mitglied der Initiative und Gruppe Zukunft Celle aus ökologischer und sozialer Sicht ein Projekt genannter Art unterstützen, doch unter diesen Bedingungen könne sie das nicht. Nicht alles was rechtlichglich ist, sei ökologisch, wirtschaftlich oder moralisch richtig. Daher lehne sie diese Beschlussvorlage ab.

 

Ratsherr Dr. Hörstmann führt aus, dass sich der Vorhabenträger schon hinreichend Gedanken gemacht haben werde, warum er diese zusätzliche Fläche benötigt. Die einschlägigen Bundes- und Landesgesetze werden beachtet und er gehe fest davon aus, dass die Heuschrecken auch woanders Unterschlupf finden werden. Man sollte deshalb dieses Vorhaben unterstützen.

 

Ratsherr Ohl betont, dass man mit dem Instrument „beschleunigtes Verfahren“ schon schlechte Erfahrungen in Westercelle gemacht habe. Dabei liege die dadurch erzielte Zeitersparnis gerade mal bei rd. 14 Tage. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei so einem Vorhaben sei durchaus sinnvoll, denn es sollte schon geprüft werden, ob dort auch umweltverträglich gearbeitet wird. Nicht alles, was gesetzlich zulässig ist, müsse auch umgesetzt werden. Wegen des hier angewandten beschleunigten Verfahrens werde er der Vorlage nicht zustimmen.

 

Ratsherr Fuchs erklärt, dass die CDU-Fraktion hier vollumfänglich zustimmen werde. Die in Rede stehende Fläche erhalte eine neue sinnvolle Nutzung und die vorgesehene Kompensationsfläche sei nahezu doppelt so groß.

 

rgermeister Brammer zeigt sich erstaunt über das angekündigte Abstimmverhalten des Ratsherrn Ohl. In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle (ZAC), in der auch die GRÜNEN vertreten sind, sei dieses Vorhaben einstimmig befürwortet worden. Der ZAC betreibe Daseinsvorsorge und führe viele sinnvolle Projekte durch. Auch wenn man über Umweltgesichtspunkte sicherlich diskutieren könne, plädiert er dafür, diesem Vorhaben zuzustimmen. Im Übrigen weist er darauf hin, dass Klimaschutz nicht gleich Umweltschutz sei.

 

Beigeordneter Zobel trägt vor, dass es in seiner Fraktion auch Minderheitenvoten gebe. Dieses Vorhaben werde mit Bedenken mehrheitlich befürwortet. Gleichzeitig betont er, dass diese Zustimmung kein Freibrief für das beschleunigte Verfahren sei. Grundsätzlich bestehe er auf eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

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Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung wie folgt:

 

  1. Über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ mit der zugehörigen Begründung wird entsprechend den in Anlage Nr. 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Abwägungen beschlossen. Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB liegen nicht vor.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 25 Ace 2. Ä. der Stadt Celle „Erweiterung der Abfallentsorgungsanlage“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage