11.03.2021 - 5 Antrag der WG-Fraktion "Satzung über die Erhebu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 11.03.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Betriebsausschussvorsitzende Pillibeit erläutert den Sachverhalt des Antrages. Ratsherr Zobel merkt an, dass seine Fraktion innerhalb der gemeinsamen Gruppe Bündnis 90/Die Grünen WG/Die Partei, den Antrag der WG unterstütze und er daher stellvertretend dazu Stellung nimmt.
Zunächst äußert Zobel sich lobend zur Aufbereitung des Sachstandes in der Vorlage. Diese sei sehr ausführlich und der Sachstand wurde sehr gut erklärt.
Des Weiteren spricht er sich dafür aus, dem Antrag der WG-Fraktion zuzustimmen, da die Einführung des Widerspruchverfahrens bürgerfreundlich sei und die Service-Qualität der Verwaltung sich dadurch verbessern würde.
Betriebsleiter Martin berichtet, dass das auf den Bescheiden formulierte Angebot an die Bürger, Sachverhalte zur Gebührenveranlagung mit der Verwaltung vor Inanspruchnahme des Rechtsbehelfs zu klären, verwaltungsübergreifend für alle Gebührenbescheide auch so gehandhabt wird.
Insofern ist die im Verhältnis zur Anzahl der erlassenen Gebührenbescheide (jährlich ca. 6.800 Stück) sehr geringe Zahl von Klageverfahren (11 Verfahren in 6 Jahren) auch das Ergebnis der bisher praktizierten Vorgehensweise.
Stadtbaurat Ulrich Kinder hebt hervor, dass jeder Bürger die Möglichkeit hätte, seine Unklarheiten oder Unrichtigkeiten in einem Gespräch mit den Sachbearbeitern des jeweils zuständigen Bereichs zu erörtern um eine Klärung herbeizuführen.
Herr Kinder betont, dass er diese Vorgehensweise für sehr bürgerfreundlich hält und das dadurch in vielen Fällen Klageverfahren auch ohne formelles Widerspruchsverfahren vermieden werden können.
Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage mehrheitlich bei einer Gegenstimme:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, für Gebührenbescheide das Widerspruchsverfahren nicht als vorgeschalteten Rechtsbehelf zur Klage einzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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145,6 kB
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60,3 kB
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