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ALLRIS - Auszug

02.03.2021 - 2 Änderung der Satzung über die Benutzung und die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Fr. McDowell erläutert den Mitgliedern der Ausschüsse einleitend, dass es in der Sitzung des Betriebsausschusses der Zuwanderungsagentur am 26.02.21 zum TOP 3 Änderung der Satzung über die Benutzung und die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Celle- zu Diskussionen für oder gegen eine Empfehlung des Beschlusses gekommen ist. Ausschlaggebend war, dass der Flüchtlingsrat einen Fragenkatalog zu diesem Thema erstellt hat, dieses Schreiben jedoch nicht allen Ausschussmitgliedern zum Sitzungstermin vorgelegen hat. Die Fortsetzung des TOP wurde daher auf die heutige Sitzung des Ausschusses für Soziales und Integration vertagt, da auch hier eine Beschlussempfehlung zur o.g. Satzungsänderung abgegeben werden muss. Eine Abstimmung über den gemeinsamen TOP wird zunächst durch die Mitglieder des Betriebsausschusses erfolgen und danach durch die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Integration.

Auf Anfrage von Ratsfrau Uca, die die Antworten auf den Fragenkatalog des Flüchtlingsrates erfahren möchte, erklärt Frau McDowell, dass der Flüchtlingsrat kein Recht hat, an die Ausschüsse Fragen zu stellen, wohl aber die Mitglieder der Ausschüsse.

Der Betriebsleiter der Zuwanderungsagentur, Herr Nothdurft, erläutert die Gründe für die Erhöhung der Gebühren wie folgt: Der Eigenbetrieb Celler Zuwanderungsagentur erhebt nach § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für den Bereich der Unterbringung von obdachlosen Geflüchteten Gebühren. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Unterhaltung der Einrichtung sind abzudecken, um eine Kostendeckung zu erreichen. Damit nicht zukünftige Nutzer oder der Steuerzahler, sondern die aktuellen Nutzer als Verursacher der Kosten vorrangig belastet werden, ist eine aktuelle Anpassung notwendig.

Herr Nothdurft stellt positiv heraus, dass es gemeinsam mit den zu Integrierenden, den Mitarbeiterinnen der ZAS und dem Ehrenamtlichen Netzwerk gelungen ist, dass immer weniger Wohnungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit benötigt werden. Das zeigt, dass die Integration in Celle insofern gut funktioniert.

Die zu vermietende Wohnfläche, als ein Parameter für die Gebührenkalkulation, hat sich von mehr als 12.000 qm auf nur noch 4077 qm zum 31.12.2020 reduziert; ein Rückgang um rund 2/3 oder 66 %. Gründe für die Kostensteigerung sind des Weiteren die Heizkosten, bei denen, verursachergerecht, ein Defizit aus dem Jahr 2019 in Höhe von ca. 37.346,- Euro zu den neu kalkulierten Heizkosten in Höhe von insgesamt ca. 88.000,- Euro umzulegen ist. Zum anderen konnte bei den Hausverwaltungskosten (incl. Fahrzeuge) nur eine Kostenreduktion von rund 26 % vorgenommen werden, da der bereits vorgenommene Personalabbau in dem Zeitraum nicht im selben Verhältnis wie der Wohnungsabbau möglich gewesen ist. Unter dem Strich ist festzuhalten, dass die Gebührenerhöhung sowohl dem Kostendeckungsprinzip als auch dem Verursacherprinzip genügt. Die Gebührenerhöhung ist immer noch verhältnismäßig.

Es folgt eine Diskussion mit diversen Fragen an Herrn Nothdurft bezüglich der unterschiedlichen Kosten für die Unterkünfte der Stadt und des Eigenbetriebs, den doppelten Strukturen für Obdachlose bei Stadt und Eigenbetrieb, den Selbstzahlern und der Kosten für die Hausverwaltung.

Herr Nothdurft beantwortet die Fragen wie folgt: Die doppelten Strukturen sind zu Beginn der Flüchtlingskrise entstanden. Die unterschiedlichen Nutzungsentgelte zwischen den Unterkünften der Stadt und des Eigenbetriebes ergeben sich z.B. aus anderen Arten von Unterkünften (z.B. Schlichthäuser), unterschiedlichen Heizarten und anderer Personalstruktur. Zurzeit sind 10 Selbstzahler Nutzer der Wohnungen. In den Kosten der Hausverwaltung sind keine Personalkosten der Sozialarbeit für die Kalkulation eingerechnet.

Die Beschäftigtenvertreterin, Frau Gakenholz, ergänzt, dass 2015 obdachlose Geflüchtete dezentral untergebracht werden sollten. Dies wurde vom Rat beschlossen. Für diesen Personenkreis besteht ein besonderer Beratungs- und Betreuungsbedarf. Sie erläutert, dass die sozialarbeiterischen Ziele erreicht sind. Viele Wohnungen konnten zurückgegeben und von den Geflüchteten teils selbst angemietet werden oder sie haben sich selbst Wohnraum gesucht. Die Geflüchteten können sich gut auf Deutsch verständigen. Seitens der ZAS wird sehr viel unterstützt. Herr Niedner unterstützt z.B. bei Wohnungsanzeigen, klärt die Nutzer über das Heizverhalten auf, kümmert sich, wenn z.B. das Geld für die Geflüchteten vom Jobcenter nicht gezahlt wurde, hilft bei Mietverträgen. Die Hausmeister kümmern sich um die Wohnraumkontrolle, wie z. B. Störungen bei der Heizung, im Sanitärbereich etc. sowie die Renovierung bei Auszügen. Sie betont, dass die Mitarbeiter der Hausverwaltung keine Sozialarbeit machen.

Ratsherr Gerlach bedankt sich bei Herrn Nothdurft für die Ausführungen. Er möchte eine Einschätzung darüber, ob durch veränderte Flüchtlingsströme weniger Bedarf an Wohnungen besteht. Herr Nothdurft beantwortet die Frage bezogen auf Celle dahingehend, dass bei dem Personenkreis der anerkannten Asylbewerber im letzten halben Jahr mehr -Weg- als Zuzüge zu verzeichnen sind. Möglicher Weise liegt dieses auch in der gegenwärtigen Pandemiesituation begründet.

 

Herr Nothdurft informiert über das aktive Auszugsmanagement der ZAS. Die BImA Häuser in Klein Hehlen und Neustadt/Heese sind zurückgegeben. Es wurde versucht, dass die Geflüchteten vorrangig eigenen Wohnraum mieten. Hierbei wurden sie von den Mitarbeitern der ZAS und den Ehrenamtlichen unterstützt.

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung mit 7 Ja- und 2 Nein-Stimmen zu.

 

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Anlagen zur Vorlage