18.03.2021 - 4 Änderung der Satzung über die Festlegung der Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 18.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulen
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von eigenen kommunalen Strukturen für lebenslanges Lernen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Birkholz berichtet, dass die Fußgängerampelschaltung vor dem Schulgebäude der Blumläger Schule verlängert wurde, um den Kindern den sicheren Gang zum Essen in die Alte Exerzierhalle zu ermöglichen. Außerdem wurden am Übergang Hostmannstraße zum Neuen Rathaus „Achtung-Kinder-Schilder“ aufgestellt. Der neue Schulbezirk Altstadt/Blumlage umfasse einen Radius von 2 km Luftlinie. Eine Schülerbeförderung sei erst nach 2,5 km Entfernung notwendig. Die Definition von Schulbezirken im Primarbereich sei schulgesetzlich vorgesehen, um eine gleichmäßige Auslastung der Schulanlagen zu gewährleisten.
Ratsherr Wilhelms pflichtet dem bei und betont, dass der Vorschlag der Fraktion Zukunft Celle nicht rechtskonform sei. Gleichwohl wäre ein anderer Zuschnitt der Einzugsbezirke denkbar, um den Kindern längere Wege zu ersparen und er fragt nach, warum nicht kleinere Bereiche im westlichen Teil (Breite Straße) der Neustädter Schule zugeordnet wurden, um längere Fußwege für die Grundschülerinnen und Grundschüler zu vermeiden. Nach Auszug der Oberschule aus dem Schulgebäude in der Neustadt, stünden dort auch Raumkapazitäten zur Verfügung.
Frau Lohmann stellt klar, dass nach Rücksprache mit dem Landkreis noch nicht feststehe, ob bereits mit Beginn des nächsten Schuljahres der Umzug nach Hambühren zustande komme. Derzeit stünden in der GS Neustadt hierfür nicht genügend Unterrichtsräume zur Verfügung.
Ratsfrau Marks erläutert, das Ziel des von der Fraktion Zukunft Celle gestellten Antrags sei, den Kindern möglichst kurze Schulwege zu ermöglichen. Sie schlägt daher vor, über den vorliegenden Antrag hinaus für einen kleinen Kreis von 8-12 Kindern, die westlich der Jägerstraße wohnen, die Wahlfreiheit zu ermöglichen.
Ratsherr Ceyp zeigt sich verwundert über die Form des Antrags und fragt, ob die von Ratsfrau Marks genannten Zahlen stimmen würden. Die auf mündlichen Antrag beantragte Abänderung der Beschlussvorlage mit Wahlrecht für die Randbereiche sei nicht umsetzbar.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass die Verwaltung die Fraktionen für die weitere Beratung der Vorlage über die genannten Geburtenzahlen informiere.
Die Elternvertreterin Frau Thomsen weist auf die Stellungnahme des Stadtelternrats hin, der die Beschlussvorlage der Verwaltung unterstütze. Die Zusammenfassung der Schulbezirke diene der Konsolidierung der zusammengelegten Schule. Eine regelmäßige Überarbeitung der Schulbezirke und ein Schulentwicklungsplan, der den fortlaufenden Änderungen der Schullandschaft in den nächsten Jahren Rechnung trage, würden aber gleichwohl vom Stadtelternrat gefordert.
Nachdem Ratsherr Ceyp die gesetzlichen Vorschriften nach § 63, Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz zitiert, wonach die Schulträger verpflichtet sind einen Schulbezirk festzulegen, zieht Ratsfrau Marks den Antrag zurück.
Die Präsentation zur Neuordnung der Schulbezirke bei der Zusammenlegung der Grundschulen Altstadt und Blumlage wird dem Protokoll beigefügt.
Beschlussvorschlag: Die Satzung wird entsprechend der im Entwurf beigefügten Anlagen beschlossen.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit 8 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen befürwortet.
Anlagen zur Vorlage
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133,5 kB
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568,9 kB
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Anlagen
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1
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990,1 kB
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