27.04.2021 - 3 Hauptamtlichkeit des Stadtbrandmeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Feuerschutzausschusses
- Gremium:
- Feuerschutzausschuss
- Datum:
- Di., 27.04.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Ziele:
- Sicherstellung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr auf den jeweiligen Stand der Technik und Qualifizierung der Feuerwehr-Mitarbeiter; Zukunftsfähigkeit des ehrenamtlichen Brandschutzes sichern
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau McDowell fasst die Inhalte der Mitteilungsvorlage und den Sachstand zur hauptamtlichen Besetzung des Postens des Stadbrandmeisters zusammen. Hierbei wird betont, dass es der Verwaltung sehr wichtig sei, diese Position zukunftsfähig und gesetzeskonform zu besetzen. Die Stadt Celle wird sich dabei auf die im Rahmen einer Novellierung erwartete Legitimation aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz stützen.
Nach Ausführung von Herrn Stottmeier befindet sich die Änderung des Gesetzes derzeit noch in der Vorbereitung, soll aber voraussichtlich bis Ende des Jahres verabschiedet sein. Mit der Gesetzesänderung soll nach heutiger Informationslage des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport die hauptamtliche Besetzung des Postens des Stadtbrandmeisters möglich werden. Die Arbeitsplatzbeschreibung sowie anschließende Bewertung der neu zu schaffenden Stelle sei derzeit noch in der Bearbeitung. Diese könnte nach einer ersten Abschätzung mit A12 (Beamte) respektive EG 11 (Beschäftigte) bewertet werden.
Für potentielle Bewerbungen wäre nach heutigem Stand dementsprechend ein abgeschlossenes Studium Voraussetzung. Insbesondere die weiteren Einstellungsvoraussetzungen (Lehrgänge, Erfahrungen usw.) befinden sich darüber hinaus noch in der gemeinsamen Erarbeitung mit der Feuerwehr.
Der Vorsitzende fragt, in welcher Form die Stadt Celle als Arbeitgeber gegenüber dem Stadtbrandmeister weisungsbefugt sein wird. Frau McDowell führt hierzu aus, dass das Organigramm der Stadt Celle sich nicht ändern werde und sie weiterhin Vorgesetze des Stadtbrandmeisters bleibt.
Die Unabhängigen bitten um Auskunft, ob die stellvertretenden Stadtbrandmeister eine Aufwandsentschädigung erhalten, wenn der Posten des Stadtbrandmeisters zukünftig hauptamtlich besetzt werde. Herr Pöhland antwortet, dass dies bereits derzeit der Fall sei. Eine Änderung wäre nach heutigem Kenntnisstand nicht vorgesehen.
Die CDU fragt, ob auch Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr Celle die Chance hätten, sich zu bewerben. Frau McDowell antwortet, dass eine Bewerbung jeder Person offen stünde, welche über die in der Ausschreibung geforderten Qualifikationen verfüge.
Die WG bittet um Auskunft, ob die Personalkosten für den hauptamtlichen Stadtbrandmeister aus dem Produktkonto der Feuerwehr beglichen werden. Frau McDowell antwortet, dass es sich um allgemeine Personalkosten aus dem Stellenplan der Stadt Celle handeln wird und das Budget der Feuerwehr nicht belastet werde. Die genaue Höhe der Kosten sei derzeit noch nicht bezifferbar.
Abschließend nimmt der Ausschuss die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
