09.09.2021 - 6 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 09.09.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:12
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Betriebsleiter Herr Michael Martin erläutert die Vorlage auf Grundlage der jeweiligen Prognosen des Vorjahres. Für das Veranlagungsjahr 2020 war für die Niederschlagswassergebühr ein Abbau der negativen Vorträge aus den Vorjahren geplant. Dieses Ziel konnte auf Grund der Einflüsse der Covid-19-Pandemie nicht erreicht werden. Die für die Reinigung der Schmutzwasserkanäle erforderliche Schutzausrüstung stand zeitweise nicht zur Verfügung. In Folge dessen wurde der Reinigungsschwerpunkt zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Regenwasserkanalisation verlagert. Die daraus resultierenden zusätzlichen Betriebskosten führten erneut zu einem negativen Betriebsergebnis in der Niederschlagswassergebühr. Um die negativen Vorträge in den nächsten Jahren abbauen zu können, ist für das Gebührenjahr 2022 eine Anhebung der Gebühr auf 0,80 € je m² erforderlich.
Bei der Schmutzwassergebühr konnten die bestehenden positiven Vorträge aus den Vorjahren wie geplant reduziert werden. Da das Betriebsergebnis der Schmutzwassergebühr sich im Veranlagungsjahr 2020 positiver als erwartet gestaltete kann die geplante Anhebung der Schmutzwassergebühr etwas geringer als prognostiziert erfolgen. Hier ist für das Gebührenjahr 2022 eine Anpassung auf 2,82 € je m³ erforderlich. Für die Folgejahre ist dann nach aktuellem Stand nur eine Erhöhung im Rahmen der regulären Preissteigerung zu erwarten.
Ratsherr Hörstmann erkundigt sich, ob die Stadt Celle immer noch den größten Anteil an Niederschlagswassergebühr zahle.
Herr Michael Martin bestätigt dieses. Der Anteil der städtischen Flächen für die Niederschlagswassergebühr liegt derzeit bei ca. 65%.
Ratsherr Zobel möchte wissen, ob nun mittlerweile alle Grundstücke zur Niederschlagswassergebühr veranlagt seien.
Der Betriebsleiter bestätigt, dass die Ersterfassung der Flächen für die Niederschlagswassergebühr abgeschlossen wurde. Aufgabe der Grundstücksentwässerung wird jedoch weiterhin die Überprüfung von Neu- und Umbauten sowie der Selbstauskünfte der Grundstückseigentümer sein.
Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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288,1 kB
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2
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87 kB
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3
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73,4 kB
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4
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131,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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105,3 kB
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