09.09.2021 - 4 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 09.09.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:12
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Rechnungsprüfer Herr Jörg Martin erläutert den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadtentwässerung Celle. Nach seiner Auskunft sieht die Lage gut aus. Es wurde in 2018 ein Jahresüberschuss erzielt, der Gesamt-Cashflow ist ebenfalls positiv.
Hierbei erklärt er, dass der Eigenbetrieb derzeit größtenteils fremdfinanziert sei. Dies sieht Herr J. Martin darin begründet, dass es sich bei der Stadtentwässerung Celle um einen recht jungen Eigenbetrieb handelt. Auch in vergleichbaren Abwasserbetrieben war dies zu beobachten. Die Steigerung der Nettoposition im Verhältnis zum Fremdkapital erfolgt im Laufe der Jahre durch die Erzielung von Überschüssen. Diese Überschüsse werden erzielt durch den Ansatz von Abschreibungsbeträgen, die auf Wiederbeschaffungszeitwerten basieren, und durch eine angemessene Eigenkapitalverzinsung in der Gebührenkalkulation.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen werden die Jahresüberschüsse im Regelfall auf zwei Arten verwendet: Auskehrung eines Teils an die Trägerkörperschaft Stadt Celle und Zuführung zur Rücklage (= Bestandteil der Nettoposition). Herr Jörg Martin berichtet weiterhin, dass die Bücher des Eigenbetriebes ordnungsgemäß geführt sind und es keine Einwendungen zum Jahresabschluss 2018 gegeben hat.
Nicht nur das Zahlenwerk, auch die Tätigkeit der Verwaltung und der Betriebsleitung machen einen guten Eindruck. Vor diesem Hintergrund kann aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes die Entlastung der Betriebsleitung empfohlen werden.
Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:
Der Rat beschließt:
a) den Jahresabschluss 2018 und die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes,
b) den Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 2.529.730,29 € auf neue Rechnung vorzutragen,
c) einen Anteil des Jahresabschlusses 2018 in Höhe von 957.035,00 € gem. §12 Abs. 4 EigBetrVO an den städtischen Haushalt zu übertragen und den Restbetrag von 1.572.695,29 € gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
a.) den Jahresabschluss 2018 und die Entlastung des Leiters des Eigenbetriebes,
b.) den Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 2.529.730,29 € auf neue Rechnung
vorzutragen,
c.) einen Anteil des Jahresabschlusses 2018 in Höhe von 957.035,00 € gem. § 12 Abs.4
EigBetrVO an den städtischen Haushalt zu übertragen und den Restbetrag von
1.572.695,29 € gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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4,5 MB
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