14.10.2021 - 27 Änderung der Satzung über die Entschädigung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 27
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 14.10.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ratsvorsitzende führt in diesen Tagesordnungspunkt wie folgt ein:
„Als Vorsitzender des Rates der Stadt Celle sehe ich es als meine Aufgabe an dazu beizutragen, dass die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Rats-und Ortsratsmitglieder zeitgemäß gestaltet werden. Zu diesen Rahmenbedingungen zählen nicht nur die politischen und rechtlichen Bedingungen, unter denen die gewählten Ratsmitglieder ihre Aufgaben wahrnehmen. Hierzu zählt auch, dass die Gemeinde eine zeitgemäße Entschädigung für den erbrachten Aufwand leistet. Verantwortliche und Medien unseres Landes heben die Bedeutung ehrenamtlicher Tätigkeit immer wieder hervor, kein Wahlprogramm, in dem dieser Punkt nicht enthalten ist. Dabei ist zu beobachten, dass bei der Hervorhebung der Leistungen ehrenamtlich Tätiger stets Vereine, Feuerwehren, soziale und kulturelle Einrichtungen genannt werden. So gut wie gar nicht aber die ehrenamtliche Tätigkeit in der Kommunalpolitik, die unser aller Zusammenleben gestaltet.
Die Mitglieder des Rates haben in der jetzt ablaufenden Ratsperiode über 570 Veranstaltungen wahrgenommen, die sich auf die Arbeit in den Ortsräten, in den Fachausschüssen, im Verwaltungsausschuss oder im Rat bezogen haben. Hinzuzuzählen sind regelmäßige Fraktionssitzungen. Alle Veranstaltungen bedürfen der Vorbereitung. Für diese ehrenamtliche Arbeit erhalten die Rats- und Ortsratsmitglieder seit 20 Jahren eine Aufwandsentschädigung, die im Jahre 2001 angemessen erschien. Anders gesagt, die Aufwandsentschädigungen sind seit 20 Jahren nicht an die Entwicklung angepasst worden, weil der Rat damit seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten wollte (ca. 60.000 Euro). In dieser Zeit sind die von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes ausgehandelten Tariflöhne nominell um 46 % gestiegen. Es ist jetzt an der Zeit, hier eine Aktualisierung zu Gunsten der Mitglieder des neuen Rates vorzunehmen, die ich ihnen mit 1 % pro Jahr zur Beschlussfassung vorschlage und für angemessen halte. Das Niedersächsische Innenministerium hat eine Expertenkommission eingesetzt, die seit 2011 Empfehlungen zur Angemessenheit der Entschädigungen erarbeitet. Die jetzt vorgeschlagene Anpassung orientiert sich an diesen Vorschlägen. Die ihnen vorliegende Beschlussvorlage gibt die neue Aufwandsentschädigung wieder.“
Danach entscheidet der Rat mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung wie folgt:
1) | Der Rat beschließt die neue als Anlage 2 der o. g. Vorlage beigefügte Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder in der beratenden Fassung; sie tritt mit Wirkung vom 01.11.2021 in Kraft.
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2) | Der Rat beschließt, die bisherige Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder vom 16.12.2011 in der Fassung der Änderungsatzung vom 08.11.2016 mit anliegender Aufhebungssatzung (siehe Anlage 3 der o. g. Vorlage) zum 31.10.2021 außer Kraft zu setzen. |
Anlagen zur Vorlage
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