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ALLRIS - Auszug

10.11.2021 - 9 Straßenrechtliche Widmung einer Ortsstraße im G...

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Wortprotokoll

Der Ortsrat empfiehlt einstimmig nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Westercelle befindliche neugebaute Erschließungsstraße mit Einhänger auf den Flurstücken 170, 285 und 290, Flur 6, Gemarkung Westercelle, gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1990, in der zur Zeit gültigen Fassung, mit sofortiger Wirkung gewidmet sind.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Celle.

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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Westercelle befindliche neugebaute Erschließungsstraße mit Einhänger auf den Flurstücken 170, 285 und 290, Flur 6, Gemarkung Westercelle, gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1990, in der zur Zeit gültigen Fassung, mit sofortiger Wirkung gewidmet sind.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Celle.

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Anlagen zur Vorlage