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ALLRIS - Auszug

07.07.2022 - 18 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Schrader kündigt an, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen. Sie bemängelt, dass die Anregungen aus den Beratungen in den Fachausschüssen nicht in die Beschlussvorlage aufgenommen worden seien. Zudem biete die Gebühreneinführung ihrer Ansicht nach sozialen Sprengstoff, seien doch vor allem die Nutzer des ÖPNV wie Schüler, Berufstätige und Rentner von ihr betroffen. Zudem bedeuten kostenpflichtige Toiletten nicht zwingend, dass diese auch sauber seien. Sauber seien nur diejenigen, die Reinigungsdienstleistungen anbieten. Sie plädiert dafür, die Toilettenanlagen weiterhin kostenfrei zu öffnen.

 

Ratsherr Engelen unterstreicht die Argumente der Vorrednerin und schildert Probleme, die während der Beratung im Feuerschutzausschuss aufgezeigt wurden. So befürchten Rettungskräfte, bei einem gesundheitlichen Notfall eines in den Räumlichkeiten befindlichen Nutzers, nicht in die verschlossene Toilettenanlage gelangen zu können. Die Verwaltung habe die Prüfung der Bedenken und den Vorschlag von Lösungen angekündigt.

Weiterhin sei der Wunsch geäußert worden, dass die Nutzung der Toilettenanlage auch mit EC-Karte oder mittels Handy-Bezahlung möglich sein solle. Auch diese Anregungen seien in die Beschlussvorlage nicht eingearbeitet worden. Seine Fraktion werde daher ablehnen.

 

Ratsherr Schoeps befürchtet, dass die Schülerschaft und Pendler die Leidtragenden der kostenpflichtigen Toilettenanlage sein werden. Seiner Ansicht nach wäre die Ausstattung mit bruchsicheren Edelstahlelementen zielführender und die bessere Alternative zur Gebührenerhebung. Ferner befürchte er die Plünderung oder Zerstörung des Zahlautomaten.

 

Ratsherr Struck plädiert für die Einrichtung von Reinigungsdienstleistungen.

 

Beigeordneter Ohl gibt zu bedenken, dass eine gebührenpflichtige Toilettenanlage nicht zum Thema Familienfreundlichkeit und Kinderfreundlichkeit passe.

 

Baudezernentin Kuhls fasst abschließend die in den Beratungen der Fachausschüsse aufgeführten Punkte zusammen:

 

In drei Ausschusssitzungen sei die Erhöhung des Reinigungsintervalls genannt worden. Derzeit werde zweimal täglich gereinigt; eine Erhöhung würde Mehrkosten verursachen. Vorgeschlagen wird, nach der Einführung des Bezahlsystems das Intervall zunächst bei zweimal täglich zu belassen um nach einer gewissen Prüfphase eine Anpassung vorzunehmen.

 

Dreimal sei die Verwendung von Edelstahlausführungen anstatt Keramikgegenständen vorgeschlagen worden. Erfahrungswerte zeigen aufgrund der erhöhten Zerstörungsintervalle eine deutliche Bevorzugung von Edelstahleinbauteilen - oftmals schrecke aber auch eine Bezahlung nicht von Vandalismus ab. Finanziell gebe es aber hier ein riesengroßes Delta: Die Differenz zwischen Edelstahl und Keramik liege bei einer Ausstattung einer Einraumlösung mit Urinal, Waschbecken und WC bei etwa 5.000 €.

 

Bargeldlose Zahlung sei grundsätzlich möglich - auch in Kombination mit Münzzahlung.

 

Die kostenfreie Nutzung für CeBus Mitarbeitende sei technisch umsetzbar.

 

Der Vorschlag, Einkaufsgutscheine über 50 Cent auszugeben, sei nicht umsetzbar, weil die Einnahmen in die Unterhaltung einfließen sollen.

 

Selbstreinigende WC-Deckel seien nur zu empfehlen, wenn der gesamte Sitz eingezogen und gereinigt werde. Reinigungen mittels Sprühkopf seien aus hygienischen Gründen nicht zu empfehlen. Zudem wäre ein Austausch des Schwamms in häufigeren Abständen notwendig.

 

Der Rat der Stadt Celle beschließt mit 24 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen bei vier Enthaltungen:

 

 

  1. Der Rat beschließt die der o. g. Vorlage als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlage zunächst für den Standort am Bomann-Museum in Celle.

 

  1. Der Rat beschließt, die avisierten öffentlichen Toilettenanlagen Neue Straße 2 und Schlossplatz 1 zu einem späteren Zeitpunkt in die Satzung einzufügen.
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlage zunächst für den Standort am Bomann-Museum in Celle.

 

  1. Der Rat beschließt, die avisierten öffentlichen Toilettenanlagen Neue Straße 2 und Schlossplatz 1 zu einem späteren Zeitpunkt in die Satzung einzufügen.
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Anlagen zur Vorlage