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ALLRIS - Auszug

21.09.2022 - 6 Antrag der Gruppe für Nachhaltigkeit und Vielfa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schrader erläutert den Antrag der Gruppe r Nachhaltigkeit und Vielfalt und weist daraufhin, dass die Verwaltung bereits mehrere verschieden Vorschläge für eine Baumschutzsatzung gemacht habe, die aber im Rat bisher nicht mehrheitsfähig gewesen wäre. Die Gruppe habe daher auf Basis, der von der Verwaltung in der Beschlussvorlage BV/0079/20-4 vorgestellten Baumschutzsatzung einige Ergänzungen eingearbeitet. Es wird vorgeschlagen, diese Ergänzungen nunmehr in der Sitzung zu besprechen und im Anschluss einen Beschlussvorschlag zu formulieren.

 

Herr Rentsch verweist auf die Historie zu dieser Thematik und die Wichtigkeit des allgemeinen Schutzes der Bäume im Bestand. Die von der gruppe vorgeschlagene Baumschutzsatzung wäre für die Bürger zumutbar; der in der Ursprungsvorlage beigefügte Bußgeldkatalog solle jedoch abgeschafft werden.

 

Herr Ohl erklärt, dass einige Bäume bereits jetzt aufgrund des Naturschutzgesetzes unter Schutz snden und dieses der Hintergrund für das Aufstellen einer Baumschutzsatzung sei.

 

Auf Hinweis von Herrn Dr. Huber (Celler Klimaplattform), dass der Umfang des Stammumfanges eines Baumes und die mögliche Anzahl von Ersatzpflanzungen in diesem Zusammenhang zu beachten sei, erklärt Herr Hanssen die Vorgaben, die sich aus dem Schutzgegenstand der Satzung ergeben. Grundsätzlich sei bei der Umsetzung der Baumschutzsatzung der Einzelfall zu betrachten; es gäbe verschiedene Ersatzmöglichkeiten. Hier sollte die Flexibilität der Auslegung der Satzung für die Verwaltung erhalten bleiben.

 

Herr Schoeps erklärt, dass im Rahmen einer Vorbemerkung zur Satzung die Wichtigkeit und Wertigkeit der Bäume zum Ausdruck kommen solle.

 

Im Anschluss werden die Ergänzungen zur Satzung wie folgt durchgegangen:

 

  1. Änderung des Beschlussdatums auf den 13.10.2022

 

  1. § 2 Abs. 2 c: Änderung der Höhe von freiwachsenden Hecken von 5 m auf 3 m

 

  1. § 2 Abs. 2 c: Änderung der nge von überwiegend in Zeilenform gewachsenen Gehölzstreifen aus Laubgehölzen von 15 m auf 10 m.

 

  1. § 4 Abs. 1 a: Einfügung der dort genannten Ergänzung

 

Herr Rentsch erläutert die Ergänzung und den Änderungsvorschlag. Herr Hanssen weist daraufhin, dass derartige Kosten für die Haushaltsplanung nur schwer zu kalkulieren seien. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen müsse geprüft werden, ob hierfür ein spezielles Produktkonto eingerichtet werde.

 

  1. § 11 Abs. 2: Änderung der Höhe der Ordnungswidrigkeit und Streichung des Bußgeldkatalogs

 

Herr Rentsch erklärt die Änderungen und begründet diese, dass in anderen Baumschutzsatzungen niedersächsischer Kommunen ähnliche Regelungen getroffen seien. Der ursprüngliche Bußgeldkatalog könne der Verwaltung bei der Umsetzung der Baumschutzsatzung als Richtlinie dienen.

Herr Hanssen erklärt, dass er eine mögliche Geldbuße von 5.000 €r die z.B. widerrechtliche Entfernung eines alten Baumes als zu gering erachte. Die Möglichkeit der Flexibilität für die Verwaltung zur Umsetzung der Satzung sei positiv zu bewerten.

 

Auf Nachfrage von Frau Schrader, ob in der Vergangenheit Geldbußen erhoben worden seien, erklärt Herr Hanssen, dass ohne Genehmigung bisher keine geschützten Bäume beseitigt worden seien. Des Weiteren weist er daraufhin, dass sofern sich im Rat der Stadt Celle keine Mehrheit für die nunmehr ausgearbeitete Baumschutzsatzung ergäbe, eine Anpassung und Aktualisierung der bisherigen Vegetationschutzsatzung erfolgen müsse.

 

Im Anschluss empfiehlt der Ausschuss mit 6 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle beschließt die in der Anlage beigefügte Baumschutzsatzung (mit den nunmehr gemachten Ergänzungen und Änderungen).

 

Zwei Jahre nach Inkraftreten der Satzung erfolgt eine Evaluation.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage