06.10.2022 - 4 Mitteilung über den Entwurf des Landschaftsrahm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 06.10.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 63.3 Stadtplanung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Stadtbaurätin leitet ein und verweist auf die umfangreichen Vorarbeiten zum Landschaftsrahmenplan. Der Landschaftsrahmenplan sei ein Leitwerk für die zukünftigen Planungen der Verwaltung.
Im Anschluss daran erläutert Frau Süßke den Aufbau und die inhaltlichen Schwerpunkte des Landschaftsrahmenplanes. Sie verweist auf die Detailschärfe und die umfassende Betrachtung des Landschaftsrahmenplanes.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erklärt die Verwaltung,
- die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes sei verpflichtend. Notwendige Korrekturen
und gesetzliche Veränderungen werde man erfassen und entsprechend einarbeiten.
- eine Entwicklung bestimmter Flächen (qualitative Aufwertung) ausschließlich aus der
gutachterlichen Darstellung des Landschaftsrahmenplanes sei möglich. Dafür müssten
finanzielle Mittel gesondert im Haushalt eingestellt werden.
- eine Rechtsverbindlichkeit des Landschaftsrahmenplanes bestehe nicht. Die Verwaltung
werde auf die Ausführungen des Landschaftsrahmenplanes im Rahmen der Aufstellung von
Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen regelmäßig zurückgreifen.
Der Ausschuss nimmt daraufhin die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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