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ALLRIS - Auszug

01.12.2022 - 5.1 Unterjähriges Berichtswesen 2022 Eigenbetrieb C...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Nothdurft erklärt, dass der Eigenbetrieb gemäß § 28 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 21 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung dazu verpflichtet ist, ein unterjähriges Berichtswesen vorzulegen. Dieser Bericht soll u.a. der Steuerung und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes dienen. Die meisten Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebes entstehen jedoch erst in der zweiten Jahreshälfte. Daher liefert der Halbjahresbericht zum 30.06.22 nur wenige aussagekräftigen Daten.

Die Ausschussmitglieder benötigen keine weiteren Erläuterungen zur Mitteilungsvorlage.

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage