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ALLRIS - Auszug

16.02.2023 - 18 Erlass einer Satzung über das besondere Vorkauf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Rentsch betont, dass man sich die Planungshoheit nicht aus der Hand nehmen lassen dürfe; die Entwicklung Celles müsse stets an erster Stelle stehen. An der Hohen Wende solle ein Wohnquartier entstehen und die BIMA werde die Vermarktung betreiben, da sie Eigentümerin des Areals ist. Doch die Celler Ziele müssten gesichert und Spekulationen verhindert werden. Deshalb bittet er um breite Zustimmung zu diesem Vorhaben. 

 

Ratsherr Fuchs führt aus, dass dieses Gelände einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden soll. Spekulationen müssten deshalb in jeglicher Hinsicht verhindert werden. Dies könne durch das in Rede stehende Instrument des besonderen Vorkaufsrechts realisiert werden. Damit wäre gewährleistet, dass die Entwicklung dieser Liegenschaft entsprechend des städtischen Integrierten Entwicklungskonzeptes umgesetzt werden kann. Der zuständige Fachausschuss habe dieses Vorhaben empfohlen und er bittet den Rat ebenfalls um breite Zustimmung.

 

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Danach beschließt der Rat einstimmig die der o. g. Vorlage als Anlage beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht i. S. d. § 25 Abs.1 S. 1 Nr. 2 BauGB.

 

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Anlagen zur Vorlage