14.03.2023 - 6 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 14.03.2023
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Eigenbetrieb Stadtentwässerung Celle
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Martin erläutert den Hintergrund der zur Überprüfung des Antragsverfahrens zur Satzungsänderung geführt hatte.
Dazu stellt er zuerst die Inhalte eines Entwässerungsantrages anhand des aktuellen Vordrucks vor.
Anschließend führt Herr Martin die Gründe auf, die die Satzungsänderung erforderlich machen und erklärt, dass in der derzeitigen Fassung der Satzung ein Anschluss- und Benutzungszwang für das Schmutzwasser besteht.
Für das Niederschlagswasser gibt es keinen Anschluss- und Benutzungszwang, die Beseitigung obliegt dem Grundstückseigentümer und erfolgt auf dem eigenen Grundstück.
Wenn das Versickern des Niederschlagswassers auf dem Grundstück nicht möglich ist (kein versickerungsfähiger Boden), dann entsteht ein Anschuss- und Benutzungszwang an den öffentlichen Regenwasserkanal.
Die Stadtentwässerung Celle hat, abweichend von der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers, bisher auch die Versickerung auf dem Grundstück geprüft und genehmigt.
Laut dem Niedersächsischen Wassergesetz ist die Erlaubnis oder Bewilligung für das Einleiten von Niederschlagswasser von Wohngrundstücken, das auf dem Grundstück versickert, nicht erforderlich. Daher bedarf es auch kein Antragsverfahren.
Dies gilt allerdings nicht für gewerbliche Grundstücke. Dazu ist eine wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich.
Ausschussmitglied Herr Taubenheim erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach der Stellenbesetzung in der Grundstücksentwässerung und möchte wissen, ob sich nach der erfolgten Satzungsänderung auch eine Stellenreduzierung ergäbe.
Herr Martin bestätigt die aus der Satzungsänderung erforderliche Überprüfung der Aufgaben und Stellenanteile.
Nach jetzigen Stand ist der Stellenanteil für den Aufwand bei der Prüfung und Genehmigung von Anträgen für Niederschlagswassereinleitungen (Versickerungen) auf Wohngrundstücken sehr gering.
Der überwiegende Stellenanteil fällt zum Großteil auf die Prüfung und Genehmigung von Anträgen für Schmutzwasser und Regenwasser mit Einleitung in den öffentlichen Kanal. Ferner gehört zum Aufgabenspektrum der Grundstücksentwässerung auch die Überwachung und Kontrolle der Fettabscheider und der Indirekteinleiter nach der Abwassersatzung.
Frau Fiß fragt in dem Zusammenhang nach, wie viele Stellen bei der Stadtentwässerung Celle insgesamt unbesetzt sein. Herr Martin teilt dazu mit, dass dies derzeit drei Stellen sind – eine in der Verwaltung, eine im Kanalbetrieb und einer in der Grundstücksentwässerung.
Für eine weitere freie Ingenieurstelle im Bereich Planung und Bau läuft derzeit das Auswahlverfahren für die Nachbesetzung.
Der Betriebsausschuss empfiehlt entsprechend der Beschlussvorlage einstimmig:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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218,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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159,9 kB
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