08.03.2023 - 3 Weihnachtsmarktsatzung und Satzung über die Geb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 08.03.2023
- Status:
- öffentlich (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 16 Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wortprotokoll
Die Aussprache findet gemeinsam mit dem Ortsrat Blumlage/Altstadt statt.
Thomas Faber (Fachbereichsleiter Zentraler Service) leitet in die Vorlage ein und teilt folgende redaktionelle Änderungen mit: Unter § 3 Absatz 1 der Satzung der Stadt Celle über den Celler Weihnachtsmarkt werden die Verkaufszeiten am Freitag und Samstag bis 20 Uhr sowie die gastronomische Öffnung bis zu drei Stunden länger vorgeschlagen.
Herr Espe (FDP-Fraktion) begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, die Öffnungszeiten an Freitagen und Samstagen auszuweiten. Der Wunsch nach verlängerten Öffnungszeiten bestehe schon länger seitens der gastronomischen Anbieter. Er weist darauf hin, dass die übrigen Gastronomen der Innenstadt ganzjährig ihre Außengastronomie bis 23 Uhr betreiben sowie andere Veranstaltungen in der Innenstadt, wie der Weinmarkt, sogar bis 0 Uhr stattfinden können.
Frau Hagedorn (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass eine Öffnung der gastronomischen Stände bis 20 Uhr verpflichtend ist. Die Möglichkeit der Öffnung bis 23 Uhr erfolgt auf freiwilliger Basis. In den vergangenen Jahren war bereits eine Öffnung bis 22 Uhr möglich. Es handele sich hier also um tatsächliche Ausweitung der Öffnungszeiten am Freitag und Samstag um eine Stunde. Sie schlägt vor, die neu eingeführte Öffnungszeit an Heiligabend zu erproben, es sei denn, dieser fällt auf einen Sonntag.
Herr Exner (Ortsrat Blumlage/Altstadt) befürwortet die neue Regelung zur Öffnung des Weihnachtsmarktes an Heiligabend, mit der von Frau Hagedorn vorgeschlagenen Ausnahme. In den letzten Jahren 2020 bis 2022 galten für die gastronomischen Betriebe auf dem Weihnachtsmarkt erschwerte Bedingungen, sodass die neue Regelung die Betriebe unterstütze.
Herr Rentsch (SPD-Fraktion) führt auf, dass die verlängerten Öffnungszeiten an Freitagen und Samstagen bis 23 Uhr den Anwohnern der Innenstadt nicht zuzumuten seien. Die Länge des Weihnachtsmarktes von vier bis fünf Wochen stelle eine hohe Belastung dar. Diese sei nicht mit Veranstaltungen wie dem Weinmarkt, welcher nur fünf Tage stattfindet, vergleichbar. Frau Hagedorn hält fest, der Weihnachtsmarkt sei zwar über vier bis fünf Wochen geöffnet. Die Belastung durch die verlängerten Öffnungszeiten beziehe sich jedoch auf vier bis fünf Wochenenden.
Herr Rentsch sieht trotzdem eine Unzumutbarkeit. Aus diesem Grund stellt seine Fraktion den Antrag, die Öffnungszeiten an Freitagen und Samstagen lediglich bis 22 Uhr zu ermöglichen.
Frau Jahnke (Ortsrat Blumlage/Altstadt) teilt mit, sie habe bereits durch vergangene Veranstaltungen Klagen von Anwohnern über Lärmbelästigung in der Innenstadt wahrgenommen. Diese würden mit einer verlängerten Öffnungszeit des Weihnachtsmarktes an Freitagen und Samstagen zunehmen.
Herr Engelen (Ortsrat Blumlage/Altstadt) pflichtet Herrn Rentsch bei und sieht die hohe Belastung der Anwohner durch die verlängerten Öffnungszeiten an Freitagen und Samstagen. Die übrigen Gastronomen der Innenstadt würden mit der Verlängerung dieser Öffnungszeiten darüber schlechter gestellt werden.
Herr Kizilyel (SPD-Fraktion) berichtet von den wirtschaftlichen Herausforderungen, die viele Gastronomen zurzeit erleben. Nach einem Austausch mit anderen ansässigen Gastronomen sehe er die Tatsache, dass diese vom Weihnachtsmarkt profitierten, wenn dieser bereits wie in den vergangenen Jahren um 22 Uhr schließe. Danach würden viele Besucher das Angebot der ansässigen Gastronomen in Anspruch nehmen.
Herr Dr. Bischoff (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Innenstadt kein ausschließliches Wohngebiet sei, sondern vielmehr ein Mischgebiet aus Wohnen und Gewerbe darstelle. Die Anwohner würden unter der Woche durch die Ausweitung am Freitag und Samstag nicht in ihrer Nachtruhe gestört (Öffnungszeiten bis 22 Uhr möglich). Die Verlängerung der Öffnungszeiten an Freitagen und Samstagen bis 23 Uhr sei seiner Auffassung nach den Anwohnern zuzumuten. Der Weihnachtsmarkt stelle einen Magneten für die Region und den Tourismus dar.
Herr Ohl (Ortsrat Blumlage/Altstadt) steht einer Verlängerung der Öffnungszeiten an Freitagen und Samstagen kritisch gegenüber. Sofern die Verlängerung beschlossen würde, schlägt er vor, diese für den nächsten Weihnachtsmarkt mit allen Beteiligten der Innenstadt zu evaluieren. Herr Engelen sieht bei einer Evaluation auch die notwendige Einschätzung der Polizei als relevanten Aspekt. Frau Mrotzek (Erste Stadträtin) sagt eine Evaluation zu.
Frau Ostler (Beratendes Mitglied) berichtet, dass ein touristisches Interesse bestehe, über den Jahreswechsel hinaus Veranstaltungen in der Innenstadt vorzuhalten. In diesem Kontext möchte sie wissen, wann der Weihnachtsmarkt ende oder ob ein anderes touristisches Angebot in diesem Zeitraum geplant sei. Frau Hagedorn stellt fest, dass die Satzung keine Regelung darüber enthalte, bis zu welchem Datum der Weihnachtsmarkt geöffnet sei. Die Verwaltung könne hier, wie in den vergangenen Jahren, das Ende des Weihnachtsmarktes flexibel festlegen. Frau Fiß (Fraktion DIE UNABHÄNGIGEN - Bürger für Celle) und Frau Abenhausen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vertreten die Auffassung, dass der Weihnachtsmarkt nicht über den Jahreswechsel stattfinden dürfe. Herr Faber teilt mit, der neue Fachdienst Tourismus und Stadtmarketing setze sich mit weiteren touristischen Angeboten, auch über den Jahreswechsel hinaus, auseinander.
Herr Faber teilt weiterhin mit, dass neben den oben genannten redaktionellen Änderungsvorschlägen vorgesehen ist, die Gebührenstruktur in der Anlage 2 anzupassen. Die Verkaufsstände des Kunsthandwerks sollen nicht gebührenpflichtig sein, wenn die Produkte am Stand selbst hergestellt werden und/oder mindestens ca. 75 % der ausgestellten Produkte handgemacht sind. Des Weiteren sollen die Verkaufsflächen auf den Nebenflächen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Frau Hagedorn regt an, die Verkaufsflächen auf den Nebenflächen für die Warenauslage zu bepreisen und lediglich die Nebenflächen, die zum Verzehr von Speisen und Getränken dienen, kostenfrei anzubieten.
Frau Abenhausen stellt in Frage, ob die Regelung zum Kunsthandwerk im Sinne des wirtschaftlichen Handels der Stadtverwaltung liege. Ihrer Auffassung nach müsste der Weihnachtsmarkt Gewinne erwirtschaften und die Stadtverwaltung dürfe den Weihnachtsmarkt nicht bezuschussen. Sie stellt in Aussicht, dass ihre Fraktion einen Änderungsantrag zur Bepreisung des Kunsthandwerks für den Verwaltungsausschuss am 21.03.2023 vorbereiten werde.
Herr Ohl kritisiert die Befreiung des Kunsthandwerks von einer Standgebühr und pflichtet Frau Abenhausen bei, die Gebührenstruktur des Weihnachtsmarktes wirtschaftlich zu gestalten. Außerdem sieht er es als problematisch an, das Kunsthandwerk von der Gebühr zu befreien und dieses womöglich in den nächsten Jahren wieder bepreisen zu müssen.
Herr Rentsch sieht es hingegen als notwendig an, das Kunsthandwerk zu fördern.
Herr Dr. Bischoff argumentiert, dass die Weihnachtsmärkte mindestens seit der Notwendigkeit von Sicherheitskonzepten nicht profitabel seien. Herr Rentsch ist der Auffassung, dass ein Weihnachtsmarkt auch nicht unbedingt profitabel für die Stadtverwaltung sein müsse. Es stehe im Vordergrund einen attraktiven Weihnachtsmarkt vorzuhalten. Die Stadt Celle profitiere insgesamt davon.
Herr Faber erläutert, dass die Weihnachtsmärkte in der heutigen Zeit keine Gewinne für die Stadtverwaltung erbringen. Es sei aber angestrebt, die Kosten zu decken. Nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie in den letzten Jahren stünde nun das Bestreben, den Weihnachtsmarkt wieder zu beleben, im Fokus. Frau Mrotzek bestätigt, dass der Weihnachtsmarkt attraktiv gestaltet werden soll. Sie hält fest, dass der Tourismus bereits bei der jetzt aufgelösten CTM bezuschusst worden ist.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Liegenschaften lehnt bei zwei Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, die Öffnungszeiten an Freitagen und Samstagen nur bis 22 Uhr zu ermöglichen, ab.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat bei vier Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen die Weihnachtsmarktsatzung und die Gebührensatzung inklusive Gebührentarif mit folgenden Änderungen zu beschließen.
- Verkaufszeiten an Freitagen und Samstagen bis 20 Uhr sowie die gastronomische Öffnung bis zu drei Stunden länger
- Öffnung an Heiligabend, sofern dieser nicht auf einen Sonntag fällt
- Befreiung des Kunsthandwerks von einer Standgebühr, wenn Produkte am Stand selbst hergestellt werden und/oder Produkte mindestens ca. 75 % handgemacht sind
- Bepreisung der Verkaufsflächen auf den Nebenflächen für die Warenauslage
Anlagen zur Vorlage
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