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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0112/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt:

Ergänzend zum Tagesbetreuungsausbaugesetz, das die Kommunen dazu verpflichtet, bis zum Jahre 2010 ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder zu schaffen, fördert die Bundesregierung mit einem Investitionsprogramm im Zeitraum 2008 bis 2013 den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Zielsetzung ist ein Ausbau der Kinderbetreuung auf einen bundesweiten durchschnittlichen Bedarf für 35% der unter Dreijährigen. Diese Förderung erstreckt sich sowohl auf Plätze in Tageseinrichtungen als auch in der Tagespflege. Die Stadt Celle setzt in erster Linie auf den Ausbau von Krippenplätzen, da die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen eher gering ist.

 

Nach den Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen vom 17.04.08 können Maßnahmen bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. In Niedersachsen stehen für den Ausbau der Plätze im genannten Zeitraum 214 Mio. Euro (90%) aus Bundesmitteln zur Verfügung, der Landesanteil beträgt ca. 12 Mio. Euro (5%).

Zur Ermittlung des maximalen Fördervolumens im gesamten Programmzeitraum werden auf Grundlage der vom Nds. Landesamt für Statistik ermittelten Anzahl der unter dreijährigen Kinder zum 31.12.2005 Kontingente gebildet.

 

Bei einem Versorgungsgrad von 35 % ergibt sich anhand der gegenwärtigen Kinderzahlen bis 2013 ein rechnerischer Bedarf von 628 Betreuungsplätzen (siehe Anlagen „Bedarf an Krippenplätzen“ und „Kinderzahlen Melderegister“).

Auf Grundlage der statistischen Zahlen von 2005 ergibt sich ein Fördervolumen für die Stadt Celle von 1,99 Mio. Euro für den gesamten Zeitraum.

 

Darüber hinaus ist die Krippenausbauplanung für das KiTa-Jahr 2008/2009 auch durch die flächendeckende Einführung der offenen Ganztagsschule bestimmt, da durch die Verlagerung der Hortbetreuung an die Grundschulen Betreuungskapazitäten in einigen Kindertageseinrichtungen frei werden und eine Umnutzung in Krippenplätze denkbar ist. Insgesamt sollen für das kommende KiTa-Jahr voraussichtlich 95 neue Krippenplätze an folgenden Standorten geschaffen werden (siehe Anlage Lageplan „Kindertagesstätten“).

 

 

Ortsteil Blumlage

 

In der Kindertagestätte des DRK „Regenbogenland“ im Eilensteg ist die Einrichtung von 15 Krippenplätzen als Nachnutzung für die Hortgruppe vorgesehen.

 

Ortsteil Altencelle

 

Die Kindertageseinrichtung des DRK „Rasselbande“ soll durch einen Anbau von 2 Gruppenräumen inklusive Funktionsräumen erweitert werden. Hierdurch entstehen dann 30 Halbtagsplätze für die Betreuung unter dreijähriger Kinder. Durch die geplante Maßnahme wird der angestrebte Versorgungsgrad von 35 % für diesen Ortsteil überschritten. Jedoch bietet sich hier die Möglichkeit durch die – zunehmende – Verdichtung des Gewerbegebietes Altencelle für Betriebsangehörige eine ortsnahe Kinderbetreuung zu gewährleisten.

 

Ortsteil Westercelle

 

In der Kindertageseinrichtung der ev. Kirchengemeinde Westercelle „An der Christuskirche“ ist ebenfalls - nach Verlagerung der Hortbetreuung an die GS Nadelberg - durch eine Umnutzung der Räumlichkeiten die Betreuung von 15 Kindern unter drei Jahren vorgesehen. Aller Voraussicht nach sind hier aber noch zusätzliche Investitionen des Trägers für einen Umwandlungsbau zur Erstellung von Schlafmöglichkeiten erforderlich.

 

Des Weiteren ist der Neubau einer Krippe gegenüber der GS Bruchhagen mit 15 Krippenplätzen geplant. Betreiber wird der Caritasverband Celle Stadt und Land e.V. sein.

 

Ortsteil Neuenhäusen

 

Nach der Heese ist Neuenhäusen bezogen auf die unter Dreijährigen der kinderreichste Ortsteil. Um das Betreuungsangebot für die Ortsteile Heese und Neuenhäusen zu erweitern, ist die Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Waldweg um 15 Krippenplätze durch einen Anbau an die Schule vorgesehen.

 

Ortsteil Vorwerk

 

Im Rahmen einer Erweiterung der Kindertageseinrichtung der ev. Matthäusgemeinde in Vorwerk sollen 5 Betreuungsplätze für unter dreijähriger Kinder in einer altersgemischten Gruppe eingerichtet werden. Eine Bedarfsabfrage im Ortsteil konnte die Einrichtung einer Krippengruppe mit 12 – 15 Plätzen zum jetzigen Zeitpunkt nicht rechtfertigen.

 

 

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt.

 

Die Zuwendungshöhe darf 95 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.

 

 

Maßnahme

 

Tageseinrichtung

Tagespflege

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

Neubau / Erwerb incl. Umbau

 

13.000

13.000

 

 

öffentl. od. freie Trägerschaft

 

 

 

 

 

Erweiterungs- Umwandlungsbau

5.000

5.000

 

 

 

öffentl. od. freie Trägerschaft

 

 

 

 

 

Ausstattungsgegenstände

 

1.500

1.500

 

 

öffentl. od. freie Trägerschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betreuungsplätze durch privat-gewerbliche Betreiber

 

 

15.000

höchstens je Maßnahme

 

(Erwerb, Umbau; keine Anmietung)

 

 

 

 

 

 

 

Die Investitionen für die Stadt Celle betragen für den Ausbau der Krippe im Waldweg ca. 300.000 Euro und für den Anbau in Altencelle ca. 500.000 Euro.

Für die Investitionen der freien Träger werden seitens der Stadt keine Investitionskostenzuschüsse gezahlt. Eine Berücksichtigung erfolgt bei der kalkulatorischen Miete im Rahmen der Pro-Platz-Finanzierung. Allerdings wäre ein Teil der Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm an die freien Träger weiterzuleiten.

Bei den geplanten Baumaßnahmen ergibt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Zuwendungsbedarf von ca. 1,03 Mio. Euro. Nach dem vom Nds. Kultusministerium veröffentlichten Investitionsplan stehen für 2008 lediglich 350.000 Euro zur Verfügung. Nach dem geschätzten Investitionsaufkommen bliebe für die Stadt eine Zuwendung aus dem Förderprogramm i.H.v. 222.600 Euro (siehe Anlage Förderbedarf 2008). Unklar ist, ob das Land eine jährliche Zuweisung der Mittel vornimmt oder ob im Vorgriff auf die Folgejahre mit einer höheren Zuwendung für 2008 zu rechnen ist. Unter Umständen müssten hier einzelne Maßnahmen in das Jahr 2009 verlagert werden.

 

Durch die neuen Krippenplätze einschließlich der Betreuungsplätze in altersgemischten Gruppen sowie der Tagespflegeplätze steht ein Betreuungsangebot von 287 Plätzen für unter dreijährige Kinder zur Verfügung was einem Versorgungsgrad von 16,1 % entspricht.

 

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Anlagen

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