Beschlussvorlage - BV/0109/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Entgeltordnung sowie der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Kindertagesstätten der Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- 40 Schulen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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20.05.2008
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.05.2008
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt die Neufassung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Celle auf der Grundlage der Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses und des Verwaltungsausschusses in der beigefügten Fassung zum 01.08.2008.
b) Der Rat beschließt die Neufassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Kindertagesstätten der Stadt Celle in der beigefügten Fassung zum 01.08.2008.
Sachverhalt:
Entgeltordnung
Durch die flächendeckende Einführung der offenen Ganztagsschule für alle Celler Grundschulen verändern sich die Betreuungsstrukturen der Horte für Kinder berufstätiger Eltern. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen in der Betreuung ist für die Kinder berufstätiger Eltern die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule von montags bis donnerstags verpflichtend, so dass im Rahmen einer Hortbetreuung lediglich Betreuungszeiten im Anschluss an die Ganztagsschule, freitags nach Schulschluss sowie in den Ferien abzudecken sind. Im Rahmen der Anmeldung zur Hortbetreuung, die zusammen mit der Anmeldung zur Ganztagsschule erfolgt ist, zeigen sich unterschiedliche Betreuungsbedarfe. Daher beabsichtigt die Verwaltung zukünftig auf Basis des bisherigen Entgeltes für die Hortbetreuung für drei Optionen dieser Leistung das Entgelt neu festzulegen (§ 2 Ziffer 2 der Entgeltordnung):
a) Hort als Ergänzung zur Ganztagsschule einschließlich Ferienbetreuung
b) Hort in den Schulferien
c) Hort freitags
Darüber hinaus wird eine Korrektur hinsichtlich des Entgeltes für den Spätdienst vorgenommen, da dieser im Gegensatz zum Frühdienst (60 Minuten) nur 30 Minuten umfasst.
Die Verwaltung wird anhand der Anmeldungen für die Hortbetreuung den Personalbedarf für die einzelnen Standorte ermitteln und festlegen, an welchen Standorten die Betreuung stattfinden wird. Grundsätzlich soll die Hortbetreuung in den Schulen erfolgen, an einzelnen Standorten werden ggf. aufgrund der geringen Inanspruchnahme andere Lösungen gefunden werden müssen. In jedem Fall wird die Betreuung der Kinder berufstätiger Eltern sichergestellt.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Hier wird der Hinweis aufgenommen, dass die Hortbetreuung auch außerhalb der städtischen Kindertagesstätten an den Schulen stattfinden kann und dass das Hortangebot als Ergänzung zur Ganztagsschule zu sehen ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99 kB
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2
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(wie Dokument)
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71,5 kB
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