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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0114/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

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Sachverhalt:

 

Die Patenschaften sind eine zusätzliche Möglichkeit eines differenzierten Kinderschutzes.  Psychische Erkrankung ist ein Risikofaktor im Kinderschutz. Psychisch kranke Eltern sind nicht weniger liebevoll und ebenso bemüht wie andere Eltern. Kinder können auch zu psychisch kranken Eltern Bindungen entwickeln. Eltern und Kinder bedürfen allerdings einer Hilfe, die nicht anklagt und akzeptiert ist. Für das Patenschaftskonzept gilt in besonderer Weise das Motto: „Eltern stützen - Kinder schützen.“ Das Patenschaftsmodell ist inzwischen in verschiedenen Kommunen (z. B. Cuxhaven) erfolgreich erprobt.

 

Das vorliegende Konzept berücksichtigt die schwierige Situation von Erkrankung und akzeptierter Hilfe. Vom psychisch kranken Elternteil akzeptierte Patenfamilien stehen in der näheren Umgebung bereit zur Unterstützung und sind insbesondere auch bei Klinikaufenthalten und in Krisensituationen zur Aufnahme des/der Kinder bereit.

 

Das Konzept wurde gemeinsam mit dem Landkreis, dem Sozialpädiatrischen Zentrum, der Erziehungsberatungsstelle und der Psychosozialen Beratungsstelle entwickelt. Die anfallenden Kosten werden im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel der Jugendhilfe finanziert. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der besonderen Voraussetzungen zunächst nur wenige Patenschaften erfolgreich eingerichtet werden können.

 

Der begleitende Einsatz zusätzlichen professionellen Personals ist möglich. Das Konzept berücksichtigt die verschiedenen Verantwortlichkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Rolle des Jugendamtes in seiner Wächterfunktion (Konzept s. Anlage).

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Konzept der Patenschaftsfamilien psychisch kranker Eltern zur Kenntnis.

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Anlagen

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