Beschlussvorlage - BV/0142/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Innenstadt - Städtebaulicher Denkmalschutz West
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Schmitt)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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20.05.2008
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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29.05.2008
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das Gebiet der Innenstadt den Antrag für die Aufnahme in die Städtebauförderprogramm-Komponente Städtebaulicher Denkmalschutz im Programmjahr 2009 zum 01.06.08 vorzubereiten und zu stellen.
b) Der Rat beschließt, das Gebiet der Innenstadt in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Abgrenzung als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB festzulegen.
c) Der Rat beschließt weiterhin, vorbehaltlich einer Programmaufnahme, die jeweiligen städtischen Mittelanteile und die anfallenden nicht förderfähigen Kosten bereitzustellen.
Sachverhalt:
Der Bund unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.
Ziele der Städtebauförderung sind:
- Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
- Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
Ein besonderes Augenmerk hat der der Bund im Rahmen der Städtebauförderung auch auf die Aspekte des Denkmalschutzes gerichtet. Das Bund- Länder Programm Städtebaulicher Denkmalschutz zielt darauf ab, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne über die jeweiligen Einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten und zukunftsweisend weiter zu entwickeln.
Demnach können die Fördermittel im Einzelnen eingesetzt werden für
- die Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,
- die Modernisierung und Instandsetzung oder den Aus- und Umbau dieser Gebäude oder Ensembles,
- die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,
- die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes mit Zustimmung des Landes,
- die Leistungen von Sanierungsträgern und anderen bestätigten Beauftragten zur Beratung von Eigentümern/Investoren über die Einhaltung von Auflagen der Denkmalpflege oder aus örtlichen Satzungen; Aufwendungen für den Wissenstransfer.
Für den Bereich der Innenstadt empfiehlt sich dieser Programmpunkt. Die Innenstadt Celles stellt ein herausragendes Beispiel eines mittelalterlichen und in weiten Teilen durch Fachwerkbauten geprägtes Ensembles dar. Gleichzeitig weist sie einen entsprechend großen Erneuerungsbedarf auf. Mit den Mitteln des Städtebaulichen Denkmalschutzes soll der Anreiz geliefert werden, mittels geeigneter Maßnahmen die bauliche Zukunft der Celler Innenstadt zu sichern und gleichzeitig ihre Attraktivität zu steigern. Mit der Förderung wird insbesondere der Anreiz für darüber hinausgehende private Investitionen geschaffen.
Der Antrag für das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ist bis zum 01.06.2008 der Regierungsvertretung in Lüneburg vorzulegen. Die Förderquote beträgt 2/3 der förderfähigen Kosten. Das Programm ist auf eine Laufzeit von 10 Jahren ausgelegt. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden verwaltungsseitig vorbereitet. Für die erstmalige Antragsstellung ist eine Gebietsabgrenzung erforderlich (s. Anlage). Darüber hinaus hat sich die Stadt bereits mit der Antragstellung zur Gegenfinanzierung, also zur Bereitstellung des städtischen Anteils und der nicht förderfähigen Kostenanteile zu verpflichten. Die vorläufig geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 15,5 Mio €.
Aus Sicht der Verwaltung bietet die derzeitige Förderkulisse optimale Möglichkeiten für die zuvor benannten Gebiete. Die Verwaltung schlägt daher vor, für diese Gebiete eine Antragstellung vorzubereiten und die erforderliche Abgrenzung zu beschließen sowie einen Vorbehaltsbeschluss hinsichtlich der Gegenfinanzierung zu fassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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995,9 kB
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