Beschlussvorlage - BV/0145/08
Grunddaten
- Betreff:
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Die zweite Chance - Schulverweigerung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 4
- Zuständigkeit:
- (Dr. Schmitt)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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20.05.2008
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Sachverhalt:
Die Pestalozzi-Stiftung stellt einen Antrag auf Durchführung des ESF-Modellprogramms Schulverweigerung - die zweite Chance - und bittet um Restfinanzierung (s. Antrag).
1. Allgemeines zum Umgang mit Schulverweigerung
Im Bereich der Schulverweigerung hat die Stadt Celle ein tragfähiges Konzept entwickelt. Das Konzept beinhaltet Meldepflichten der Schule und die Intervention des ASD und nutzt den ordnungsrechtlichen Rahmen um Schulpflichtverletzungen entgegen zu wirken.
Die Fachkräfte des ASD gehen gemeldeten Schulpflichtverletzungen zeitnah nach. Sie problematisieren die Situation, sprechen mit den Eltern und drängen auf Einhaltung der Schulpflicht.
Nicht möglich ist der ASD-Fachkraft jedoch die längerfristige Kontrolle des Schulbesuches, der Aufbau einer gefestigten Beziehung zum Kind/Jugendlichen, eine umfassende Elternarbeit und regelmäßige Kontakte zur Klassen- oder Vertrauenslehrkraft.
2. Ziele und Wirkungen im Projekt 2. Chance
Das Projekt die zweite Chance - Schulverweigerung - bietet die Möglichkeit, dass sich ein Mitarbeiter intensiv um durchschnittlich 15 Schülerinnen und Schüler bemüht, mit denen er eine tragfähige Beziehung entwickelt und unter Einbindung weiterer Institutionen, ehren- oder nebenamtlicher Mentorinnen und Mentoren zur Reintegration in die Schule besser beitragen kann. Synergieeffekte ergeben sich im Bereich erzieherischer Hilfen durch den möglichen Wegfall von Erziehungsbeistandschaften und im Rahmen des § 13 SGB VIII (Schulsozialarbeit).
3. Antragstellung, Kosten und Rahmenbedingungen
Die Einrichtung einer Stelle (einschl. Sachkosten) wird 50.000 pro Jahr kosten, die sich in eine Co-Finanzierung durch die Stadt (35 % = 17.500 ) und einen Bundeszuschuss (65 % = 32.500 ) aufteilt. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass Celle als Ziel 1-Region wie die neuen Bundesländer bezuschusst wird (65 % statt 35 %).
Da die Aufnahme in das Programm einen individuellen Bedarf an Jugendhilfe voraussetzt, werden mit Sicherheit Synergie-Effekte zur Erziehungshilfe in Höhe der Ko-Finanzierung entstehen. Nachgewiesene Erziehungshilfeaufwendungen werden sogar als Ko-Finanzierung anerkannt. Das bedeutet, dass die Arbeit auch aus dem Sozialraumbudget finanziert werden kann. Die Trägerkooperation hat diesbezüglich Unterstützung signalisiert. Zusätzliche Haushaltsmittel erübrigen sich damit.
Die Verwaltung schlägt vor, den Schwerpunkt der Arbeit in den Bereich der Sonderschulen zu legen, da dort noch keine Schulsozialarbeit etabliert ist. Darüber hinaus ist ggf. die GHS Neustadt (8 % Schulverweigerer), Heese-Süd (4,1 %) und die Blumlage (5 %) einbeziehen. Insbesondere die Pestalozzi-Schule hat großes Interesse angemeldet. Die anderen Schulen sind angefragt.
Die Stadt Salzgitter setzt das Programm auf Nachfrage bereits mit gutem Erfolg um.
Anlagen
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(wie Dokument)
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184,7 kB
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