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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0083/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Neuenhäusen ausgebaute Straße Neuenhäuser Straße von der Windmühlenstraße bis zur Straße Waldweg gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung zur Gemeindestraße gewidmet wird.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Im Ortsteil Neuenhäusen hat die Stadt Celle den 4. Bauabschnitt des Ausbaues der Biermannstraße im Abschnitt zwischen der Itagstraße und der Straße Waldweg umgesetzt.

Der vorgenannte Abschnitt ist als Neuenhäuser Straße benannt.

 

Zurzeit ist der Straßenzug zwischen der Windmühlenstraße und dem Waldweg als Privatstraße der Stadt Celle nicht gewidmet.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Straßenzug entsprechend seiner Bedeutung als Gemeindestraße zu widmen.

 

 

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