Beschlussvorlage - BV/0192/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Zuständigkeit:
- (Schütte)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Feuerschutzausschuss
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Vorberatung
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25.06.2008
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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03.07.2008
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Sachverhalt:
Ziel der Stadt Celle ist es, das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Celle zu erhalten, zu fördern und auszubauen, um den örtlichen Brandschutz auch weiterhin durch eine Freiwillige Feuerwehr in Celle sicherzustellen.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen.
Zu § 1 der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Celle
Die jährliche Aufwandsentschädigung für jedes Feuerwehrmitglied betrug von 1987 bis 1999 80,00 DM. Ab dem Jahr 2000 bis heute werden 100,00 DM bzw. seit der Währungsumstellung 52,00 € ausgezahlt. Dem städtischen Interesse an einer funktionierenden Freiwilligen Feuerwehr kann durch eine deutliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 100,00 € je aktives Feuerwehrmitglied im Jahr ein klares Zeichen gesetzt werden. Dies entspricht einem Monatsbetrag von 8,33 €. Der Ansatz im Haushalt wäre um 21.000,00 € jährlich zu erhöhen.
Zu § 2 Abs. 1 der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Celle
Den Funktionsträgern in der Freiwilligen Feuerwehr Celle soll durch die Entschädigung der erhöhte Aufwand abgegolten werden. Sie haben u. a. die Übungsdienste vorzubereiten, Einsatzabläufe zu planen, Alarmierungs- und Ausrückordnungen zu erarbeiten und zu pflegen, Stellungnahmen und Ortsbegehungen zu Fragen des abwehrenden Brandschutzes zu klären sowie an Sitzungen der örtlichen und ggf. überörtlichen Feuerwehrgremien teilzunehmen.
Die Höhe der Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger wurde letztmalig im Jahr 2001 angepasst. Berücksichtigt man, dass die Anpassung wieder 8 – 10 Jahre Bestand haben soll, hält die Verwaltung eine prozentuale Erhöhung um 10 % für vertretbar. Der städtische Haushalt wird durch diese Maßnahme mit 5.500,00 € jährlich zusätzlich belastet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,5 kB
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