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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0108/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Gem. § 1 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Celle wird beschlossen, dass der Straßenausbauaufwand für die Erneuerung und Verbesserung der Straße und der dazugehörigen Nebenanlagen einschließlich Regenwasserkanal in der Straße Trift im Abschnitt vom Kreisel bis zur Einmündung Arndstraße

 

-          durch Abschnittsbildung gesondert ermittelt und erhoben wird.

 

 

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Sachverhalt:

 

In einem Teilstück der Straße Trift vom Kreisel bis zur Einmündung Arndstraße wurde im Jahr 2004 die Straße einschließlich Regenwasserkanal und Nebenanlagen vollständig erneuert und verbessert. Für dieses Teilstück sollen die Anlieger zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden.

 

Da sich die Ausbaumaßnahmen nicht auf die gesamte Länge der Straße Trift erstrecken, ist aus formellen Gründen eine Abschnittsbildung durch Ratsbeschluss erforderlich.

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Anlagen

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